Abschiebung

Polizei: Tschetschenen unschuldig

23.01.2008

Die von Jörg Haider abgeschobenen Tschetschenen sind laut Polizei unschuldig.

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Ein tschetschenisches Brüderpaar, das am 7. Jänner auf Anweisung des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider (B) aus Villach nach Traiskirchen "abgeschoben" worden ist, hat definitiv nichts mit der Schlägerei in der Silvesternacht zu tun, die Haider als Motiv für seine Aktion genannt hat. Das bestätigt der Leiter der Villacher Sicherheitspolizei, Markus Plazer, in der Mittwoch-Ausgabe des "Standard".

Die Polizei hat demnach zwei Tatverdächtige ermittelt und den Akt an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt weitergeleitet. Es sei nun Aufgabe des Gerichts, die Schuldigen an der Prügelei, bei der zwei Menschen verletzt worden sind, zu finden und zu verurteilen.

Die "Abschiebung" dreier tschetschenischer Familien noch vor Abschluss der polizeilichen Ermittlungen durch den Landeshauptmann hat bei Asyl- und Menschenrechtsorganisationen heftige Proteste ausgelost. Am vergangenen Samstag wurde in der Villacher Innenstadt eine Mahnwache organisiert, tags zuvor hatte die Bevölkerung einen Brief Haiders erhalten, in dem er sie aufforderte, ihm "gewalttätige Asylwerber" zu melden. Er werde diese dann unverzüglich abschieben.

Christoph Riedl vom Flüchtlingsdienst der Diakonie, bezeichnt den Aufenthalt der Familie aus Tschetschenien in Niederösterreich als "rechtswidrig". Laut Grundversorgungsgesetz sei eine Rückverschiebung aus einer Landes- in die Bundesversorgung gar nicht möglich. Der Bund sei verpflichtet, die Asylwerber ab Beginn eines Asylverfahrens innerhalb von 14 Tagen in Länderbetreuung zu übergeben. Riedl: "Das wollen wir jetzt juristisch überprüfen."

Ebenfalls überprüft wird bei der Kärntner Polizei. Nachgegangen wird der Frage, wie das Polizeiprotokoll zur Schlägerei Haider in die Hände gelangt ist. Die Villacher Polizei musste den Ermittlungsakt an die Kärntner Sicherheitsdirektion weiterleiten. Haider hatte sich am 9. Jänner in einer Aussendung wörtlich auf den "Polizeibericht" als Grundlage für die "Abschiebung" der Tschetschenen bezogen.

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