Prozess-Finale

Strasser verzichtete auf Schlusswort

14.01.2013


Sein Anwalt forderte einen Freispruch für den Ex-Innenminister.

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© TZ ÖSTERREICH
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"Er hat sein Mandat nicht verkauft", hielt Verteidiger Thomas Kralik den Ausführungen der Anklägerin entgegen. "Die Optik ist keine sehr schöne", räumte der Anwalt ein, "aber wir haben im Strafverfahren nur zu beurteilen, ob ein strafbares Verhalten gesetzt wurde". Ein solches liege im gegenständlichen Fall eben nicht vor: "Doktor Strasser hat nichts Unrechtes getan. Daher beantrage ich einen Freispruch."

Kein Schlusswort
Während Strasser auf ein Schlusswort verzichtete, zeigte sich Kralik einmal mehr überzeugt, sein Mandant habe die vermeintlichen Lobbyisten von Anfang an als Schwindler durchschaut und erkannt, dass ihre angebliche Agentur Bergman & Lynch in Wahrheit gar nicht existiert. Hätte sich Strasser dessen ungeachtet und wie ihm vor der Anklage vorgeworfen auf einen Bestechungsversuch eingelassen, "dann gehört er nichts in Gefängnis, sondern in die Psychiatrie".

Strasser habe den Enthüllungs-Journalisten keine pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäfts in Rechnung gestellt, ein diesbezüglicher Vorsatz sei ihm nicht nachzuweisen, betonte Kralik. Überdies verwies der Anwalt auf "namhafte Strafrechtsprofessoren", denen zufolge das für den Tatbestand der Bestechlichkeit erforderliche Amtsgeschäft hier gar nicht vorliege.

Über Strasser und seine "Detektivgeschichte" sei "viel gelacht worden", konstatierte Kralik. Es habe sich aber herausgestellt, dass sich dessen Lebensgefährtin an Polizisten gewandt hatte, weil sie fürchtete, ihr Partner stünde im Visier eines Geheimdienstes. "Da muss eine Angst da gewesen sein", erklärte der Verteidiger.


 
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