Kein Verstoß gegen Vermummungsverbot

Rauch stellt klar: Maskentragen ist weiter erlaubt

10.03.2023

Die Regierung stellt klar: Maskentragen stellt KEINEN Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar!"

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© Gettyimages
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Die Maskenpflicht ist auch in Wien nun endlich seit dem 1. März gefallen. Nach einem Augenschein fällt dennoch in den öffentlichen Verkehrsmitteln eines auf: Ein paar Freiwillige scheinen auf den Mund-Nasen-Schutz nicht verzichten zu wollen.

Vermummungsverbot

Doch darf man das überhaupt? Streng genommen besteht seit der damaligen ÖVP-FPÖ-Regierung 2017 das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (AGesVG), auch „Burka-Verbot“ genannt. Dieses sollte ursprünglich verhindern, dass sich muslimische Frauen verschleiern. Tatsächlich durchgesetzt hat sich das Verbot allerdings nur in wenigen und dabei meist etwas fragwürdigen Fällen. Mit der Maskenpflicht wurde die Regelung dann endgültig hinfällig.

Bis jetzt. Nach dem Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz dürfte ein Mund-Nasen-Schutz eigentlich nur dann getragen werden, sobald ein medizinisches Attest mitgeführt wird. 

Maskentragen weiterhin erlaubt

Gesundheitsminister Johannes Rauch stellte am Freitag auf Twitter klar, dass man weiterhin eine Maske tragen darf. "Maskentragen stellt KEINEN Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar!", so der Grünen-Politiker. "Wer freiwillig Maske trägt, schützt sich und andere. Die Klarstellung wird gerade vom Innenministerium ausgearbeitet."

 

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