Nichtraucherschutz

Rauchergesetz umfasst Strafen bis 10.000 Euro

29.04.2008

Die Regierung präsentierte das neue Raucher-Gesetzes im Ministerrat. Bei Nichtbefolgen drohen Strafen bis zu 10.000 Euro.

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Die Koalition atmet durch: Sie hatte mühsam um ein neues Tabakgesetz gerungen – am Dienstag stieg nach Verhandlungen zwischen Andrea Kdolsky (ÖVP) und Erwin Buchinger (SPÖ) endlich weißer Rauch auf. ÖSTERREICH berichtete den Kompromiss bereits am Samstag. Die Einigung wurde schließlich am Mittwoch im Ministerrat präsentiert. Eine Einigung, die sowohl für Raucher als auch Wirte teuer werden kann, wenn sie sich nicht an die Vorschriften halten. Es drohen Strafen bis zu 10.000 Euro.

Hier geht's zu allen Nichtraucherlokalen

So sieht der Kompromiss aus: Gaststätten mit nur einem Raum haben grünes Licht fürs Rauchen, wenn sie kleiner als 50 m² sind. Für größere Lokale gilt: Sie müssen sich als Nichtraucher-Lokal deklarieren oder zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich splitten. Die Fläche für Nichtraucher soll jedenfalls größer sein. Diese Regelung gilt für Lokale bis zu 80 m².

Strafen bis zu 10.000 Euro
Bestraft werden sollen künftig sowohl Wirte, die die neuen Bestimmungen nicht umsetzen, als auch Gäste, die sich an das Verbot nicht halten. Gästen drohen Verwaltungsstrafen zwischen 100 und 1.000 Euro, Lokalbesitzer können zu einer Summe zwischen 2.000 und 10.000 Euro verdonnert werden.

Schutz der Gäste

Raucher-Freiheit für Mini-Lokale
Bei sehr kleinen Gaststätten bis zu 50 m² soll es für den Wirt Wahlfreiheit geben, ob er ein Raucher- oder Nichtraucherlokal will.

BH-Bewilligung für mittlere Lokale
Lokale zwischen 50 bis 80 m² brauchen künftig die Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft fürs Rauchen.

Nichtraucherbereich für Groß-Lokale
Ist ein Betrieb größer als 80 m², muss in jedem Fall ein Nichtraucherbereich eingerichtet werden.

Betriebe mit zwei Räumen
Neues Detail: Sobald ein Lokal zwei Räume hat (unabhängig von der Größe), ist der größere Bereich den Nichtrauchern vorbehalten.

Zwei Jahre Übergangsfrist
Erhalten Lokale im mittleren Bereich (50 – 80 m²) keine BH-Bewilligung, muss der Wirt innerhalb von zwei Jahren Nichtraucherbereiche schaffen.

Aufkleber schaffen Klarheit
Bereits im Eingangsbereich eines jeden Lokals muss ein Aufkleber Auskunft über den Lokaltyp geben.

Für Gaststätten, die größenmäßig dazwischen liegen, braucht der Betreiber für die Raucherlaubnis den Sanktus der Bezirkshauptmannschaft. Falls der Wirt belegt, dass eine Trennung zu teuer wäre, kann er zwischen Nichtraucher- und Raucherlokal wählen. Gelingt ihm das nicht, bleibt ihm eine zweijährige Frist für den Umbau. Alle Lokale sollen mit einem Aufkleber am Eingang anzeigen, ob es qualmfreie Zonen gibt.

Schutz
Das Gastro-Personal soll unter Passivrauchen nicht leiden. Deshalb einigten sich die Sozialpartner auf ein Schutzpaket für die rund 150.000 Beschäftigten. Angestellte dürfen etwa in Raucher-Lokalen künftig bei voller Abfertigung selbst kündigen, Lehrlinge sollen nicht mehr in Raucherzonen arbeiten.

Schutz der Arbeitnehmer

Abfertigungsanspruch
Kellner dürfen in Raucherlokalen künftig selbst kündigen und erhalten trotzdem ihre volle Abfertigung. Das ist einer der Kernpunkte der Sozialpartner-Einigung.

Gesundheits-Check alle 2 Jahre
Das unter Schwarz-Blau abgeschaffte Lungenröntgen für Gastro-Beschäftigte kommt wieder. Dazu gibt es intensive medizinische Untersuchungen alle zwei Jahre.

Lehrlinge im Nichtraucherbereich
Hier gilt ein absolutes Verbot: Künftig darf kein Lehrling in einem Raucherbereich ausgebildet werden.

Raucher-Arbeitsplatz „unzumutbar“
Ein Nichtraucher bzw. jemand, der in einem Raucherlokal gekündigt hat, darf vom AMS künftig nicht mehr an Raucherbetriebe vermittelt werden.

Schwangere werden freigestellt
Eine Empfehlung gibt es für Schwangere: Sie sollen ab 2009 in Raucherbetrieben umgehend bei vollen Bezügen vom Dienst freigestellt werden.

Berufskrankheit Passivrauchen
Krankheiten, die durch das Passivrauchen entstehen, finden Eingang in die Liste der Berufskrankheiten.

Lungenkrebs
Wie stark die Belastung für Kellner ist, belegt eine neue Passivrauch-Studie des Wiener Umweltmediziners Manfred Neuberger und seines italienischen Kollegen Giuseppe Gorini. In Österreich erkranken 14,7 von 10.000 Gastro-Beschäftigten an Lungenkrebs. Der Bevölkerungsschnitt beträgt 4,75. Kellner sind somit mehr als dreimal so häufig von Lungenkrebs betroffen.

Lesen Sie hier die Reaktionen auf das neue Gesetz

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