Reform

Redakteure wollen neues ORF-Gesetz

24.01.2012

In einem Brieffordern ORF-Journalisten eine sofortige durchgreifende Reform.

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© TZ Österreich / Kernmayer
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Durch die erfolgreiche Verhinderung von Niko Pelinka als Büroleiter von ORF-Chef Alexander Wrabetz selbstbewusst geworden, wenden sich die Journalisten des öffentlichrechtlichen Senders nun an die Parlamentsparteien. In einem Brief mit dem Titel "ORF-Gesetz -Änderungen jetzt!" an die fünf Klubobleute fordern sie eine kräftige "Reform des ORF-Gesetzes".

Hauptziel der Reform soll der ORF-Stiftungsrat sein, der in Zukunft wie der Aufsichtsrat eines Großunternehmens zusammengesetzt werden und maximal 15 Personen umfassen soll - ein Drittel davon Belegschaftsvertreter.

Landeshauptleute sollen nicht mehr mitbestimmen
Dieses Aufsichtsratsgremium soll entpolitisiert und nicht bei jeder Änderung der politischen Mehrheiten ausgewechselt werden. Beschickt werden soll es entweder von einer 2/3-Mehrheit des Nationalrats oder vom Bundespräsidenten nach Vorschlägen "gesellschaftlich relevanter Gruppen".

Ein wichtiger Punkt im Forderungskatalog der ORF-Redakteure: Das Anhörungsrecht der Landeshauptleute bei der Bestellung von ORF-Landesdirektoren soll fallen. Auch das 35 Jahre alte Redakteursstatut soll erneuert werden.

Absprache mit Strache war ein klarer Verstoß
In einem weiteren Dokument haben die ORF-Redakteure ein Sündenregister von Stiftungsräten veröffentlicht. Auf drei Seiten werden Verfehlungen gegen den gesetzlichen Auftrag von Räten aller "Freundeskreise" aufgelistet.

Ein Beispiel: "FPÖ-Stiftungsrat Norbert Steger erklärte laut Parteipressedienst am 26. August 2011, er werde "interessante und wichtige ORF-Belange in Hinkunft immer direkt mit dem Partei-und Klubobmann HC Strache besprechen und diesen direkt informieren und gegebenenfalls aus dem Parlamentsklub berichten."

Die ORF-Redakteure konstatieren: "Unvereinbar mit der Verschwiegenheits-und Vertraulichkeitsverpflichtung." Kritisiert wird auch die Bestellung der ORF-Landesdirektoren in Kärnten, Niederösterreich und Vorarlberg.

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