Gewalt gegen Kinder

Regierung ändert Anzeigepflicht

19.12.2007

Der Ministerrat hat am Mittwochvormittag ein Maßnahmenpaket gegen Gewalt an Kindern abgesegnet.

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Die Regierung hat am Mittwoch die von SPÖ-Justizministerin Maria Berger vorgeschlagenen Änderungen der Anzeigepflicht bei Gewalt gegen Kinder beschlossen. Statt unterschiedlicher Nebengesetze für verschiedene Berufe soll es eine Regelung geben, die sich an der bestehenden unbeschränkten Meldepflicht für Behörden orientiert. Alle mit Kindern befassten Einrichtungen wie Sportvereine und Schulen werden dabei einbezogen.

Der Tod des 17-monatigen Luca-Elias Anfang November hatte die Debatte wieder ins Rollen gebracht. Der kleine Bub war an den Folgen längerer Misshandlungen gestorben.

Schutz der Kinder
Neben Änderungen bei der Anzeigepflicht sind weitere Maßnahmen im Strafprozess vorgesehen, die den Schutz der Kinder vor die Führung eines Verfahrens stellen sollen. Durch die Möglichkeit von Weisungen soll die Kontrolle der Verdächtigen verbessert und der Kontakt zu Opfern verhindert werden.

Eigene Abteilungen
Weiters will Berger an allen großen Staatsanwaltschaften und Gerichten Sonderzuständigkeiten für Kinder als Gewaltopfer schaffen. Im Zivilrecht steht neben dem Anspruch auf Prozessbegleitung und Schonung die Geheimhaltung der Anschrift des Opfers im Mittelpunkt.

Neue Straftatbestände
Strafrechtlich bastelt die Ministerin schon seit längerem an einem Entwurf für die Schaffung eines Tatbestands bei längeren Gewaltbeziehungen. Kinder oder wehrlose Menschen als Opfer sollen dabei besonders erfasst werden. Auch der Strafbestand des Quälens und Vernachlässigens dieser Menschen soll ausgebaut werden.

Die Ergebnisse der Beratungen über eine Sexualstraftäterdatei sollen im Jänner 2008 dem Ministerrat vorgelegt werden.

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