Regierung

Babler greift jetzt nach den Habsburger-Juwelen

05.12.2025

Kulturminister Andreas Babler hat jetzt eine Kommission eingesetzt, die die Rückforderung des Florentiner-Diamanten von den Habsburgern prüfen soll.

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Die Affäre rund um 100 Jahre lang verschwundene Habsburger-Juwelen geht in die nächste Runde:  Der für Kunst und Kultur zuständige Vizekanzler Andreas Babler hat für die Prüfung rechtlicher Fragen hinsichtlich der kürzlich in Kanada aufgetauchten Schmuckstücke eine hochkarätige Expertenkommission eingesetzt. Die Juwelen - darunter der Florentiner Diamant - hatten sich ursprünglich in der Schatzkammer in der Wiener Hofburg befunden. 

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Rückforderung wird geprüft  

"Unter dem Vorsitz des Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, soll die Florentiner-Kommission die verschiedenen Fragen bezüglich der 1918 aus der Schatzkammer entnommenen, ins Ausland verbrachten und nunmehr, wie von Karl Habsburg-Lothringen im November 2025 öffentlich gemacht, in Kanada befindlichen Objekte prüfen. Zu klären ist, inwieweit die Republik Österreich Anspruch auf die in Kanada aufgetauchten Schmuckgegenstände hat und ob dieser Anspruch durchsetzbar ist " so Bablers Büro.

„Die Florentiner-Kommission soll die seit über hundert Jahren offenen und in der Geschichte der Ersten und Zweiten Republik immer wieder aufgeworfenen juristischen Fragen zu den 1918 aus der Schatzkammer entnommenen Schmuckstücken nunmehr abschließend klären. Ob von Seiten der Republik Österreich etwaige Ansprüche geltend gemacht werden, hängt von den Ergebnissen der Kommission ab. Ich bin überzeugt, dass die nunmehr in dieser Kommission versammelte einschlägige Expertise diese Klärung bringen wird“, erklärt Babler.

Habsburg spricht von "Privatbesitz"

Karl Habsburg-Lothringen, der Enkel des letzten österreichischen Kaisers,  hat indes stets betont dass es sich um privaten Schmuck der Familie handelt: "Wir haben das rechtlich natürlich sehr genau prüfen lassen, auch durch historische und rechtliche Gutachten. Und ich glaube, diese Gutachten sind völlig klar, dass es sich um reinen Privatbesitz handelt, dass es keine Ansprüche vonseiten der Republik auf diese Objekte gibt."

"Ich sehe das völlig anders als Herr Karl Habsburg", meinte dagegen der Historiker Oliver Rathkolb. Es gebe "vonseiten der österreichischen Republik mehrfache Ansprüche, nicht nur vor dem Hintergrund des Habsburgergesetzes, sondern auch des Staatsvertrages von St. Germain". Rathkolb: "So einfach, wie es sich Herr Karl Habsburg vorstellt, ist es nicht." Eine rechtliche Prüfung stehe bis heute aus. Wenn es so klar wäre, warum wurde der Schatz dann nach Kanada gebracht und blieb so lange versteckt, stellte sich der Historiker die Frage. Er sprach davon, dass es auch italienische Ansprüche auf einen Teil dieser Juwelen gebe. 

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