"Gezielter vorgehen"

Familienbeihilfe: Neue Regelung für Ukrainer steht

30.09.2025

Ab 31. Oktober bekommen Ukrainerinnen und Ukrainer Familienleistungen nur mehr dann, wenn sie arbeiten oder beim AMS gemeldet sind. 

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© APA/HANS KLAUS TECHT
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„Wir müssen bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorgehen. Wer braucht welche Unterstützung wirklich und von wem dürfen wir auch verlangen, einen Beitrag zu leisten", kündigt Integrations- und Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) an. Für Ukrainerinnen und Ukrainer heißt das, dass es in Zukunft Familienleistungen nur mehr dann gibt, wenn sie auch arbeiten oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. 

Die Familienbeihilfe wird zusätzlich zur Grundversorgung, die weiterhin allen Vertriebenen offensteht, ausbezahlt. Aber: „Was Vertriebenen eben auch offensteht, ist der Arbeitsmarkt in Österreich, und das ab Tag eins. Das ist mir aus zwei Gründen wichtig: Wer bei uns lebt, muss Deutsch lernen, arbeiten und sich an unsere Werte halten. Wer arbeiten kann und darf, soll auch arbeiten. Zu hohe Leistungen dürfen hier nicht im Weg stehen“, so Plakolm. 

Für die Ministerin ist dennoch klar: „Ukrainerinnen und Ukrainer bekommen seit Beginn des Angriffskriegs Schutz in Österreich. Das steht außer Frage und dazu bekennen wir uns auch weiterhin." Genauso müsse Österreich aber auch weniger ausgeben. "Das trifft alle Bereiche. Das bedeutet eben auch, dass wir bei Familien- und Sozialleistungen gezielter vorgehen müssen“.

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