Regierung
Hanke lässt seine Beamten wieder im Inland fliegen
05.12.2025Im Ministerien von Verkehrsminister Peter Hanke wurde das Verbot für Inlandsflüge bei Dienstreisen aufgeweicht. Und zwar nur für Minister und seine Begleiter.
Das Klimaschutzministerium gibt es ja nicht mehr, die Agenden der früheren Ministerin Leonore Gewessler wurden in der Ampelregierung auf drei Ministerien aufgeteilt - für Mobilitätsminister Peter Hanke bleibt ein "Rumpfministerium" - dieses ist allerdings mit Verkehr, ÖBB und Forschung gar nicht so klein. Das Ressort heißt jetzt BMIMI, Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur.
Nun, die strengen Umweltregeln, die die grüne Ministerin ihren Beamten auferlegt hatte, sind damit auch dahin: oe24 liegt eine Neufassung der internen Richtlinien für Dienstreisen vor. Hatte Gewessler bald nach ihrem Amtsantritt 2020 ihren Beamten (und auch sich selbst) Inlandsflüge etwa nach Innsbruck oder Klagenfurt ausnahmslos verboten, so liest sich das in einer Neufassung der Richtlinie vom August 2025 anders.
Richtlinie alt: Inlandsflüge verboten
Richtlinie neu: Inlandsflüge verboten, aber es gibt Ausnahmen
In der neuen Richtlinie sind Inlandsflüge zwar ebenfalls verboten - wenn aber der Minister etwa von Wien zu einem anderen österreichischen Airport abheben will, kann er sich als "Fachbegleitung" einen oder mehrere Beamte mitnehmen, in der Regel werden das wohl Kabinettsmitarbeiter (oder Mitarbeiterinnen) sein. Um es kurz zu fassen: "Otto Normalbeamte" fahren mit dem Zug, all jene, die den Minister begleiten, dürfen abheben.
Fliegen ist auch teurer
Dies ist umso beachtlicher, als Ministeriumsmitarbeiter ohnehin das Klimaticket ersetzt bekommen, die Beförderung per Zug oder Bus also nichts kostet. Die Flüge sehr wohl.
Und das sagt das Ministerium:
Im BMIMI widerspricht man: "Die Ausnahmeregelung gilt nicht nur für Kabinettsmitarbeiter:innen, sondern für alle Mitarbeitenden des Ressorts, die bei Bedarf HBM begleiten. Eine Ausnahme kann gewährt werden, wenn die persönliche Anwesenheit der Begleitperson für eine sachgerechte Vorbereitung oder eine ordnungsgemäße Durchführung des ministeriellen Termins zwingend erforderlich ist und eine Anreise mit anderen Verkehrsmitteln aus zeitlichen, organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht zumutbar erscheint."