Regierung

Neues Waffengesetz - bitte noch ein bisserl warten

03.08.2025

Die Koalitionsparteien haben den Innenausschuss zur Reform des Waffengesetzes für den Sommer als permanent erklärt. Sitzung gab es bisher allerdings keine.

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Nach dem Amoklauf von Graz sollte es ganz schnell gehen: Die Koalition verabschiedete Mitte Juni eine Punktation zur Verschärfung des Waffengesetzes, in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause beschloss der Nationalrat, dass der parlamentarische Innenausschuss auch in den 75-tägigen Sommerferien des Parlaments tagen kann.

Nun, drei Wochen später gab es weder eine entsprechende Ausschusssitzung noch gibt es einen offiziellen Termin für einen solchen. In Koalitionskreisen ist zwar davon die Rede, dass der Innenausschuss Mitte August zusammentreten könnte. Auch seien bereits zwei Termine im Gespräch - doch müsse man abwarten, bis das Innenministerium einen Gesetzesentwurf vorlege.

Im Innenministerium versicherte man am Freitag, dass man "auf Hochtouren" an der Gesetzesnovelle arbeite, allerdings stehe im Vordergrund, das Gesetz "seriös auf Schiene zu bringen". Im Parlament versicherte man indes, dass das Gesetz im ersten Herbstplenum beschlossen werden soll, an einer Sondertagung während der Sommerferien wird zurzeit nicht gedacht. Damit können die Verschärfungen aber auch nicht zu Beginn des neuen Schuljahres, sondern erst mit Beginn 2026 in Kraft treten.

Geplant ist jedenfalls, dass die Ergebnisse der psychologischen Untersuchung bei der Bundesheerstellung künftig auch der Waffenbehörde zugänglich sein sollen. Bei Auffälligkeiten wird die Möglichkeit eines bis zu zehnjährigen Waffenverbots geschaffen werden. Waffenpsychologische Gutachten sollen zudem verbessert werden.

Keine Verschärfungen für Jäger

Das Mindestalter für den Erwerb besonders gefährlicher Schusswaffen wird von 21 auf 25 Jahre erhöht. Beim Kauf der ersten Waffe wird die Wartezeit auf vier Wochen verlängert, erst danach wird sie ausgehändigt. Die Waffenbesitzkarte wird für erstmalige Waffenbesitzer für acht Jahre befristet. Privater Waffenverkauf soll nur unter Einbindung eines registrierten Händlers stattfinden. Keine Einschränkungen soll es hingegen bei den Jägern geben. 

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