Regierung
Strompreis, Lebensmittel: DAS soll sich jetzt ändern
18.11.2025Die Bundesregierung legte am Dienstag im Ministerrat Gesetzespakete zum Strommarkt, zur Lebensmittelpreis-Kennzeichnung und zur "Parkplatz"-Abzocke vor.
Strompreise und "Shrinkflation" waren beim Ministerrat am Dienstag das bestimmende Thema. Aber auch bei der "Parkplatz-Abzocke" gibt es nun eine Regierungsvorlage, um dagegen vorzugehen.
Neuer Vorschlag für Strommarktgesetz
Unter anderem hat sich die Regierung auf einen neuen Entwurf für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) geeinigt und diesen im Ministerrat abgesegnet. Die umstrittenen Netzentgelte für Strom-Einspeiser sind weiterhin geplant - allerdings in abgeschwächter Form. Um das Gesetz im Nationalrat verabschieden zu können, braucht es neben den Regierungsparteien von ÖVP, SPÖ und NEOS auch die Stimmen von der FPÖ oder den Grünen.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Netzkosten zu senken. Auch eine "Preis-runter-Garantie" ist geplant: Wenn Energieversorger Strom günstiger einkaufen, müssen auch die Kunden binnen sechs Monaten davon profitieren, erklärte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP).
Maßnahmen gegen "Shrinkflation"
Versteckte Preiserhöhungen im Lebensmittelhandel sollen erschwert und stärker geahndet werden. Auf ein entsprechendes Gesetz zur Bekämpfung der sogenannten "Shrinkflation" hat sich die Koalition geeinigt. Demnach müssen Lebensmittelhändler die Verringerung des Packungsinhalts bei gleichbleibendem Preis künftig 60 Tage lang kennzeichnen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 15.000 Euro.
Die Auszeichnungspflicht bei einer Verringerung des Packungsinhalts gilt für Unternehmen des Lebensmittel- und des Drogerieeinzelhandels. Die Kennzeichnung muss am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Umgebung angebracht werden, wie Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer erklärte. Ausgenommen sind kleine selbstständige Kaufleute, die fünf Filialen oder weniger betreiben. Sie können der Kennzeichnung mittels Aushang nachkommen, bei ihren Filialen unter 400 Quadratmetern entfällt die Verpflichtung.
Hattmannsdorfer sprach von einem "Anti-Mogelpackungs-Gesetz". Bei Verstößen soll es beim ersten Mal eine Beratung geben, beim zweiten Verstoß pro Produktvergehen Strafen in Höhe von 2.500 Euro gedeckelt mit 10.000 Euro, beim dritten Mal steigt die maximale Gesamtstrafhöhe auf 15.000 Euro.
Mindestgröße für Grundpreise
Zudem sollen mit einem weitere Gesetz zur größeren Grundpreisauszeichnung die Preise für Konsumentinnen und Konsumenten besser vergleichbar werden. Demnach muss der Grundpreis mindestens halb so groß sein wie jener des Verkaufspreises. Damit mache man Schuss mit "Rabattmogeleien" von Lebensmittelkonzernen, sagte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ).
"Parkplatz-Abzocke"
Auch gegen die "Parkplatz-Abzocke" wurde eine Regierungsvorlage eingebracht. Gemäß dem im Ministerrat beschlossenen überarbeiteten Gesetzesentwurf sollen die Anwaltstarife und die Gerichtsgebühren gesenkt werden. Die Gesetzesänderungen sollen noch im Dezember im Nationalrat beschlossen werden und ab 1. Jänner 2026 gelten.
Konkret wird eine Sonderbemessungsgrundlage eingeführt, um den Anwaltstarif auf rund 100 Euro zu senken. Zudem werden die Gerichtsgebühren gesenkt: auf 70 Euro in jenen Fällen, in denen die Klage in der ersten Verhandlung durch Anerkenntnis oder Versäumung - beispielsweise durch Nichterscheinen des Beklagten - endet, bzw. auf 35 Euro im Fall der Zurückziehung der Klage vor Zustellung an den Beklagten. Zudem soll Rechtssicherheit geschaffen werden, indem Kfz-Besitzstörungsstreitigkeiten künftig der Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof ermöglicht werden. Dies war bisher dezidiert ausgeschlossen. Gleichzeitig bleibe es selbstverständlich weiterhin möglich, eine Besitzstörung einzuklagen, betonte das Justizministerium.
Abgezielt wird mit der Reform auf Geschäftsmodelle von Grundbesitzern, die kurzfristiges Wenden oder Parken von Autos mit der oft serienmäßigen Androhung von Besitzstörungsklagen begegnen und zur Vermeidung eben dieser 400 Euro und mehr fordern - in der Hoffnung, dass die Betroffenen aus Angst vor einer Klage der Zahlungsaufforderung nachkommen. Dabei liegt in vielen Fällen gar keine Besitzstörung vor.