Gesetzesnovelle

Schönheits-Operationen erst ab 16

06.07.2012

Die Politik will damit künftig Schönheitsoperationen einbremsen.

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Der Nationalrat hat Freitagmittag einstimmig eine Gesetzesnovelle verabschiedet, die einschlägige OPs bis zum vollendeten 16. Lebensjahr untersagt. Bis 18 müssen die Erziehungsberechtigten bei solchen Eingriffen die Einwilligung geben und es muss eine psychologische Beratung durchgeführt werden. Zudem dürfen die Operationen nur noch von einschlägig ausgebildeten Medizinern durchgeführt werden. Aggressive Werbung etwa mit Vorher/Nachher-Bildern und Titeln wie "Beauty Doc" wird untersagt.

Zustimmung von allen Parteien
Gesundheitsminister Alois Stöger (S) zeigte sich über die einhellige Zustimmung zu der Neuregelung erfreut. Hervorgehoben wurde von ihm etwa, dass eine Wartefrist zwischen Einwilligung und Operation eingezogen wird. So bleibe genug Zeit zu überlegen, ob man einen entsprechenden Eingriff wirklich durchführen wolle.

"Wie Elvis aussehen"
Wenig Verständnis für den Wunsch nach mehr Schönheit äußerte VP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger. Es sei Unsinn, wenn jemand mit 16 "wie der Elvis Presley aussehen will". Freilich hat Rasinger als Teenager selbst schon vorgesorgt, hätten seine Eltern doch seine Ohren anlegen lassen: "Bei mir hat es gewirkt. Ich bin schön."

Busen zur Matura
Zustimmung zum "Schönheitsgesetz" kam auch von den Freiheitlichen sowie vom BZÖ. Die Grünen kritisierten, dass der "berühmte Busen zur Matura" weiter möglich sei. Denn maturiert werde mit 17 und da stehe der Weg für solch einen Eingriff schon wieder offen. Das BZÖ forderte eine begleitende Image-Kampagne gegen Schönheits-OPs.

Dass nur noch echtes Fachpersonal zum Einsatz kommen darf, gefiel allen Fraktionen. Konkret ist vorgesehen, dass Schönheitsoperationen wie Bauchstraffungen, Brustvergrößerungen, Facelift, Fettabsaugungen und Nasenkorrekturen künftig von speziell ausgebildeten Ärzten durchgeführt werden müssen, die über eine Berechtigung für "Ästhetische Chirurgie" verfügen. Fachärzte wie für Hals-, Nasen-und Ohrenkrankheiten oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten, aber auch Allgemeinmediziner werden nur noch für die Durchführung bestimmter ästhetischer Eingriffe infrage kommen, zu denen sie aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind. Die Bezeichnung "Beauty Doc" oder ähnliches wird untersagt.

Davor war eine Neuregelung der "Medizinische Assistenzberufe" von den Abgeordneten einstimmig angenommen worden. Im Wesentlichen wird die Ausbildung in Modulen neu strukturiert und werden ohnehin schon seit Jahren übliche Praktiken legalisiert. So wäre bisher etwa gesetzlich vorgesehen gewesen, dass einen Gips nur ein Arzt anlegen darf, was freilich in der Praxis fast immer von einer Hilfskraft übernommen wird. Eine kleine Änderung gab es noch nach Protesten des "Verbands der Radiologietechnolog(inn)en Österreichs". Klar gestellt wurde, dass die Assistenten bei MRT und CT nur einfache Aufgaben übernehmen dürfen, und das unter Aufsicht einer Fachkraft oder eines Arztes.

Grundkonzept des Gesetzes ist eben, genau zu definieren, was die bisherigen Hilfsdienste in den unterschiedlichsten medizinischen Bereichen künftig als "Assistenten" tun dürfen. Geregelt werden sieben Assistenzberufe: Desinfektionsassistenz, Gipsassistenz, Obduktionsassistenz, Operationsassistenz, Ordinationsassistenz, Röntgenassistenz und Medizinische Fachassistenz. Eine Besserstellung bringt das neue Gesetz für Sportwissenschafter, die durch die Novelle neue Befugnisse erhalten. Sie können künftig in Rehabilitationseinrichtungen unterstützend zu Ärzten und Physiotherapeuten für Trainingstherapie eingesetzt werden. Bisher durften sie grundsätzlich nur mit gesunden Menschen arbeiten.

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