NS-Wiederbetätigung

Schuldspruch gegen Gerd Honsik bestätigt

15.02.2010

Jetzt ist nur noch das endgültige Strafmaß für den Holocaustleugner offen. Die erste Instanz hatte 5 Jahre Haft verfügt.

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© Michele Pauty/TZ ÖSTERREICH
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Der Oberste Gerichtshof hat bereits vor einigen Wochen in nichtöffentlicher Sitzung den im vergangenen April vom Landesgericht Wien über Gerd Honsik verhängten Schuldspruch wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bestätigt. Ob es bei den fünf Jahren Haft für die zahlreichen Verstöße gegen § 3g Verbotsgesetz bleibt, entscheidet demnächst das Wiener Oberlandesgericht. Die Berufungsverhandlung um die Strafhöhe findet am 1. März statt.

Strafmaß umstritten
Gegen das Strafausmaß hatte sich nicht nur Honsik, sondern auch die Staatsanwaltschaft beschwert. Der Anklagebehörde erscheinen fünf Jahre für den Holocaust-Leugner, der sich in einschlägigen Kreisen ungebrochener Popularität erfreut, nicht schuld- und tatangemessen.

Honsik war bereits im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs "Freispruch für Hitler?" von Wiener Geschworenen wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des offenen Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab.

Dort blieb er 15 Jahre unbehelligt und festigte weiter seinen Ruf als führender Publizist der rechten Szene, indem er in seiner Zeitschrift "Halt" weiter nationalsozialistisches Gedankengut verbreitete. Im August 2007 wurde er auf Basis eines europäischen Haftbefehls bei Malaga festgenommen, ausgeliefert und - nach Verbüßung seiner offenen Strafe - für sein "Wirken" in Spanien neuerlich angeklagt, wobei der Tatzeitraum sich auf die Jahre 1987 bis 2003 erstreckte.

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