Maria Fekter (ÖVP) wird heute Dienstag eine Novelle des Finanzstrafgesetzes in den Ministerrat bringen. Inhalt: Die sogenannte Diversion wird künftig auf das Finanzstrafrecht ausgeweitet. Das bedeutet: Kleinere Steuersünder (die nicht vor Gericht müssen) können ihre Ersatzhaftstrafen durch gemeinnützige Arbeit (z. B. Putz- und Reinigungsdienste in Seniorenheimen bis zum Schneeschaufeln etc.) ableisten. Motto: „Schwitzen statt sitzen.“ So funktioniert es:
Die Geldstrafe muss uneinbringlich sein.
Aufforderung. Hat der Steuersünder eine Aufforderung zum Antritt einer Ersatzhaftstrafe bekommen, hat er einen Monat Zeit, um sich für die Freiheitsstrafe zu entscheiden – oder einen einen Sozialdienst machen.
Bereitschaftserklärung. Der Steuerhinterzieher ist bereit zur gemeinnützigen Arbeit – dann wird seine Bereitschaftserklärung dem Verein NEUSTART übermittelt.
NEUSTART nimmt Kontakt mit dem Betroffenen auf und versucht mit einer Sozialeinrichtung eine Vereinbarung zu treffen.
Wenn Versuch scheitert – und es innerhalb des Monates keine Vereinbarung mit NEUSTART gibt, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten werden.
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