Aufenthaltsverbot

Sexualstraftäter: Afghane musste Österreich verlassen

03.02.2026

Wie das Innenministerium mitteilte, musste ein 30-jähriger Afghane die Heimreise antreten. 

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© apa
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Ein 30-jähriger Afghane - er verbüßte eine siebenjährige Haftstrafe - musste in der Nacht auf Dienstag die Heimreise antreten. Gegen ihn wurde ein Einreise- und Aufenthaltsverbot ausgesprochen. 

Während seiner Zeit in Österreich wurde der Afghane mehrfach straffällig, darunter schwere Sexual- und Gewaltdelikte. Von seinen zehn Jahren im Land verbrachte er sieben in Haft. 

Eigenständig kontrollierte Ausreise 

Der Afghane machte von der Möglichkeit einer eigenständigen kontrollierten Ausreise nach gerichtlicher Genehmigung Gebrauch. In den frühen Morgenstunden kam er in Kabul an, was von den zuständigen Behörden bestätigt wurde. 

Mit der kontrollierten eigenständigen Ausreise aus der Strafhaft hat das Innenministerium eine wesentlich kostengünstigere Alternative zur zwangsweisen Außerlandesbringung. Betroffene müssen mindestens die Hälfte der Haftstrafe verbüßt haben und es braucht eine gerichtliche Bewilligung. 

"Diese Option spart der Republik Österreich Geld, sowohl für weitere Haftaufenthalte als auch für die wesentlich teurere zwangsweise Abschiebung", heißt es in einer Aussendung des Innenministeriums.