Aktion scharf

SPÖ sieht noch Diskussionsbedarf

10.07.2011


Der SPÖ-Klub lehnt die bisherigen Vorschläge von Mikl-Leitner ab.

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© APA/ Fohringer
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Die SPÖ sieht bei dem von der ÖVP geschnürten Anti-Terror-Paket noch teils "erheblichen Gesprächsbedarf". Die Maßnahmen sind von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizministerin Beatrix Karl vorgestellt worden. Der Entwurf, so wie er vorliegt, werde vom SPÖ-Klub abgelehnt, erklärte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim zu den Vorschlägen der Innenministerin. Karl hingegen habe sich ohnehin schon gesprächsbereit gezeigt.

Karl habe bei der Präsentation ein "altes" Paket angekündigt, das Jarolim ablehnt. Die Justizministerin habe aber schon gesagt, dass darüber noch diskutiert werden müsse, u.a. mit Experten, so Jarolim. Die SPÖ wolle etwa klarstellen, welche Sachverhalte konkret unter Strafe gestellt werden sollen. Man erwarte nun von Karl einen entsprechenden Vorschlag. Man müsse mit diesem Thema jedenfalls sensibel umgehen, betonte Jarolim. Die derzeitigen Vorschläge der Innenministerin werden vom SPÖ-Klub abgelehnt - hier gebe es "erheblichen Gesprächsbedarf". Es sei ein "breiter Dialog" notwendig.

Gefahr für Grundrechte
Der Entwurf für eine Änderung des Strafgesetzes basiert auf dem 2010 geplanten Terrorismuspräventionspaket, das damals nicht komplett beschlossen wurde. Die damals kontroversiell diskutierten Punkte wurden unverändert übernommen. Kritiker hatten schon damals in den Plänen eine Gefahr für die Grundrechte gesehen. Nachdem jüngst vier Terrorverdächtige am Flughafen Wien aufgegriffen wurden, die auf dem Weg in ein Terrorcamp gewesen sein sollen, unternahm Karl nun einen neuen Anlauf. Als "terroristische Straftat" sollte demnach künftig schon die öffentliche Aufforderung zu einer solchen bzw. das Gutheißen gelten.

Im Sicherheitspolizeigesetz soll, geht es nach Innenministerin Mikl-Leitner, den Behörden erlaubt werden, Informationen ausländischer Nachrichtendienste mit allfälligen Ergebnissen von Ermittlungen im Inland oder Internet-Infos zu verknüpfen. Derzeit sei dies nur bei einer konkreten Bedrohungslage in Österreich der Fall, so das Innenministerium. Um allfälligen Datenschutz-Bedenken vorzubeugen, verwies Mikl-Leitner umgehend auf den Rechtsschutzbeauftragten zum Schutz personenbezogener Daten. Und Daten, die zu keinen Ermittlungsergebnis führen, würden umgehend gelöscht.

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