10 Cent pro Liter

Spritpreisbremse: Wie und ab wann sie greifen soll

01.04.2026

Wie und ab wann die Spritpreisbremse greifen soll. 

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Basis für die Spritpreisbremse ist eine Gesetzesänderung beim Preisgesetz, konkret §5aa - der mit Jahresende wieder außer Kraft tritt. Darin wird festgelegt, wann eine Preisbegrenzung erfolgen kann. Das sind die Eckpunkte:

Eine Preisbegrenzung kann erfolgen, wenn österreichische Tankstellenpreise (netto) - wie sie im Oil Bulletin der Europäischen Kommission veröffentlicht sind - mindestens um 30 Prozent höher als zwei Monate zuvor sind. Das ist insofern der Fall, als dass die Maßnahme am morgigen Donnerstag erstmals angewendet wird.

Denn aktuell (Bulletin vom 26.3.) liegt der Preis bei 0,92 Euro für Super (1,84 Euro brutto) und bei 1,215 Euro bei Diesel (2,11 Euro brutto). Der Vergleichswert lag im Jänner bei 0,693 Euro für Super und 0,783 Euro für Diesel.

Autobahntankstellen ausgenommen

Die Verordnung sieht eine Margenbegrenzung vor. Geregelt werden Diesel und Euro-Super. Verpflichtet sind Verkäufer an Tankstellen (also Produzenten und Inhaber von Steuerlagern und Eigentümer des in Steuerlagern eingelagerten Treibstoffs) und Tankstellenbetreiber, registrierte Empfänger (das sind Tankstellenbetreiber, die den Treibstoff aus einem Steuerlager in einem anderen EU-Mitgliedstaat importieren, sodass die Mineralölsteuer erst in Österreich fällig wird). Autobahntankstellen sind ausgenommen. Auch Tankstellenbetreiber bzw. registrierte Empfänger sind nur umfasst, wenn sie Teil eines vertikal integrierten Konzerns sind, oder der Bezug des Treibstoffes von einem vertikal integrierten Konzern erfolgt und mindestens 30 Tankstellen betrieben werden.

Ausgangspunkt für die Margenbegrenzung ist das Verhältnis von Nettoabgabepreis (Tankstelle, Verkauf an Tankstelle) zu den Großhandelsnotierungen in einem bestimmten Beobachtungszeitraum. Die Differenz zwischen der Notierung am Vortag und dem Abgabepreis muss am 2. April um 5 Cent je Liter netto gesenkt werden. Dies ist die Margenbegrenzung. Wenn in weiterer Folge die Notierungen zum Beispiel um 2 Cent/l steigen, darf der Preis auch um 2 Cent/l angehoben werden. Wenn sie um 2 Cent/l sinken, muss er um 2 Cent/l gesenkt werden.

Preise weiterhin unterschiedlich

"So wird eine sich täglich ändernde Preisobergrenze eingeführt. Die Tankstellen und Treibstoffverkäufer an Tankstellen müssen ihre Preise unterhalb der Obergrenze halten. Dies ist die Stabilisierung der gesenkten Marge", erläutert E-Control-Vorstand Michael Strebl "die nicht ganz einfache Systematik". Und er betont in dem Zusammenhang auch, dass die Preise an den Tankstellen nach wie vor unterschiedlich bleiben werden. "Jede Tankstelle kann ihre Preise weiterhin frei, aber nur unterhalb der individuellen Preisobergrenze festlegen. Der Wettbewerb zwischen den Tankstellen soll nämlich weiterhin wirken."

Weiters sei zu beachten, dass aufgrund der Tatsache, dass aktuell Preiserhöhungen nur montags, mittwochs und freitags zulässig sind, leichte Abweichungen als zulässig erachtet werden. Wichtig sei, dass die Vorgaben insgesamt eingehalten und Vorteile im Bezug weitergegeben werden.

Und die Preise bei den Tankstellen werden deshalb auch nicht 1:1 den Großhandelspreisen folgen, so die E-Control. Schließlich folgten die Unternehmen im täglichen Wettbewerb Bewegungen der Konkurrenten und könnten so durchaus unterhalb des Höchstpreises liegen. Dann sei eine niedrigere Großhandelsnotierung am nächsten Tag nicht mit der Verpflichtung einer Preissenkung in gleichem Ausmaß verbunden, zumindest gibt es keine Pflicht dazu. Die individuelle Preisobergrenze dürfe aber nicht überschritten werden. Über den Wettbewerb wirke die Margenbegrenzung indirekt auf alle Tankstellen, auch auf die kleinen, die der Regelung nicht direkt unterworfen sind.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Die Kontrolle erfolgt in zwei Schritten. Bei Produzenten und Steuerlagern haben die Unternehmen der E-Control die Ausgangswerte der Kalkulation zu melden und dann nach derselben Methodik täglich die geplanten Durchschnittsverkaufspreise sowie die Kalkulationsgrundlagen.

Die Tankstellen sind nach dem Preistransparenzgesetz verpflichtet, der E-Control ihre aktuellen Treibstoffpreise für die Nutzung im Spritpreisrechner bekannt zu geben. Diese Informationen werden verwendet, um regelmäßig die Preisbewegung der Tankstellen zu kontrollieren. Dabei werden einerseits die Erhöhungspreise (um 12.00 Uhr) ausgewertet, andererseits die Durchschnittspreise der Tankstellen.

Vertiefte Prüfungen und Strafen

Wiederholte Auffälligkeiten können zu einer vertieften Prüfung gegenüber dem Tankstellenbetreiber führen. Bei Kettentankstellen ist die Aufgriffsschwelle etwas niedriger, das heißt, sie müssen sich exakter an die Vorgaben halten und dürfen nicht darauf vertrauen, dass erst nach mehrmaliger Auffälligkeit angeklopft wird.

Das Verlangen von überhöhten Preisen stellt eine Verwaltungsübertretung dar und wird von den Bezirksverwaltungsbehörden geahndet. Das Strafmaß beträgt höchstens 7.265 Euro für die erste Übertretung und 14.535 Euro im Wiederholungsfall.

Wenn eine Tankstelle bereits bisher die Preise sehr knapp kalkuliert hat, könne der Betreiber Belege bringen, dass er durch die Margenreduktion keinen angemessenen Gewinn machen würde. Die Höhe eines "angemessenen Gewinns" werde üblicherweise in einem Gerichtsverfahren festgelegt. Grundsätzlich handelt es sich dabei aber um einen branchenüblichen langjährigen Durchschnitt.