Vor Gericht

Stiftungsaffäre: Schlappe für FP-Graf

02.10.2012

Der FPÖ-Politiker wollte die Ausstrahlung eines TV-Berichts verhindern.

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© Lisi Niesner/TZ ÖSTERREICH
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Der Dritte Nationalratspräsident Martin Graf (F) muss in der umstrittenen Stiftungscausa um die "Gertrud Meschar Privatstiftung " erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken. Diesmal blitzte er vor dem Oberlandesgericht Wien ab, das in einem aktuellen Urteil den Rekurs von Graf gegen ein Urteil des Handelsgerichts abgewiesen hat. Der FPÖ-Politiker hatte ja im Mai versucht, die Ausstrahlung eines ORF-"Report"-Berichts über Grafs fragwürdiges Vorgehen um die Gelder der Meschar-Stiftung sowie die Verbreitung einer Vorankündigung des Berichts über OTS gerichtlich zu verhindern.

Damit blitzte er allerdings bereits vor dem Handelsgericht ab. In zweiter Instanz ist nun das Oberlandesgericht im sogenannten Provisorialverfahren (Verfahren auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung) der Rechtsprechung des Erstgerichts gefolgt. Im aktuellen Urteil ging es vor allem darum, zu klären, ob die Ankündigung via OTS und der eigentliche Bericht im "Report" getrennt voneinander zu betrachten seien. Ein ordentlicher Revisionsrekurs ist in dieser Sache nicht mehr zulässig.

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