Integrations-Kurs

Strafen für Deutsch-Schwänzer

05.10.2010

Türkin musste Strafe zahlen, weil sie nach 5 Jahren nicht Deutsch spricht.
 

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Aufregung um einen Fall in Tirol: Eine 40-jährige Migrantin ist zu einer Verwaltungsstrafe verurteilt worden, weil sie trotz Integrationsvereinbarung nach fünf Jahren nicht genügend Deutschkenntnisse vorweisen kann. Denn in Österreich gilt: Ein Daueraufenthalt darf nur bei Nachweis der Erfüllung der sogenannten Integrationsvereinbarung erteilt werden, Kenntnisse der deutschen Sprache sind zwingende Voraussetzung für die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft.

Integrationsvereinbarung unterschrieben
Die Fakten: Die türkischstämmige Frau aus Landeck hatte im Jahr 2004 eine Integrationsvereinbarung unterschrieben. Fünf Jahre später, im Jahr 2009, konnte sie noch immer keine positive Bestätigung der Absolvierung eines Deutschkurses oder Kenntnisse der deutschen Sprache vorweisen. Daraufhin wurde sie von der Bezirkshauptmannschaft Landeck zu einer Geldstrafe von 77 Euro verurteilt. Der zuständige Bezirkshauptmann, Markus Maaß, gegenüber ÖSTERREICH: "Es gab mehrere Gespräche mit der Frau. Trotzdem hat sie nie einen Deutschkurs vollständig absolviert.“ Die Frau legte Berufung ein. Der Unabhängige Verwaltungssenat bestätigte jedoch die Strafe.

Nur die Hälfte erfüllen die Aufgaben für Integration
Einzelfall ist die 40-jährige Migrantin jedenfalls keiner: Allein im Bezirk Landeck wurden in den letzten 5 Jahren fünf Verwaltungsstrafen ausgegeben. Die Betroffenen gingen nicht in Berufung, sondern zahlten anstandslos die Strafe. Insgesamt haben in Tirol von 576 Antragstellern nur 325 die Aufgaben zur Integration in Österreich erfüllt. Fast die Hälfte haben also nicht den nötigen Nachweis erbracht. In ganz Österreich müssen jährlich etwa 9.000 Personen den Integrationsnachweis erbringen. Experten gehen davon aus, dass etwa ein Drittel die geforderten Kriterien allerdings nicht erfüllen.

Zu tatsächlichen Strafen wie in Tirol oder Ausweisungen kommt es allerdings in den seltensten Fällen:

  • In Oberösterreich hat ein Antragsteller nach Nichterbringung des Nachweises inzwischen freiwillig das Land verlassen. Ein weiterer Betroffener erhielt einen Ausweisungsbescheid. Er reichte allerdings die Bestätigung einer erfolgreichen Absolvierung eines Deutschkurses nach. Daraufhin wurde das Verfahren eingestellt.
     
  • In Niederösterreich fiel ein Antragsteller beim Deutschtest durch – derzeit läuft noch das Berufungsverfahren.
     
  • In der Steiermark werden jährlich 2.000 Aufenthaltstitel ausgestellt. Weniger als 5 %konnten bisher keinen Nachweis erbringen.

In Wien haben im 1. Halbjahr 2010 2.595 Personen eine Integrationsvereinbarung unterschrieben. 2009 waren es 6.010, im Jahr 2008 5.226 Personen. Gestraft wurde hier allerdings bisher noch nicht.

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