Beschluss

Strasser-Prozess startet am 26. November

30.08.2012

Der zuständige Richter hat acht bis zehn Verhandlungstage geplant.

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Am 26. November soll im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser starten, dem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Bestechlichkeit vorwirft. Das war am Donnerstag aus gut informierten Quellen in Erfahrung zu bringen. Offizielle Bestätigung für den Termin gab es vorerst keine. Fest steht, dass Richter Georg Olschak, der das Verfahren gegen den ehemaligen Delegationsleiter der ÖVP im EU-Parlament leiten wird, ein umfangreiches Beweisverfahren geplant hat.

Acht bis zehn Verhandlungstage
Konkret sind acht bis zehn Verhandlungstage vorgesehen. 20 Zeugen sind bisher geladen, darunter Strassers Nachfolger als  ÖVP-Delegationschef, Othmar Karas, und der deutsche CDU-Europaabgeordnete Karl-Heinz Florenz, bei dem Strasser einen Interventions-Versuch lanciert haben soll. Florenz war im EU-Parlament für die Elektroschrott-Richtlinie zuständig, als Strasser - so zumindest die Verdachtslage, die Strasser vehement zurückweist - bei ihm "für einen Freund aus Großbritannien" eine Änderung einer gesetzlichen Regelung für Elektrogeräte erwirken wollte.

Strasser war im November 2010 zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten auf den Leim gegangen und hatte sich auf mehrere Gespräche mit diesen eingelassen, wobei er ihnen bei einem Abendessen angeboten haben soll, für ein jährliches Honorar von 100.000 Euro die Gesetzgebung im Europäischen Parlament zu beeinflussen. Dieses Gespräch wurde heimlich mitgeschnitten, nach der Veröffentlichung der Video-Clips musste Strasser Ende März 2011 zurücktreten.

Enthüllungs-Journalisten als Zeugen
Auch die zwei Enthüllungs-Journalisten sind als Zeugen beantragt. Die beiden hatten weit mehr als nur das erste Gespräch mit Strasser aufgezeichnet: Im Gerichtsakt befinden sich fünf DVDs, die Unterhaltungen mit Strasser von insgesamt achteinhalb Stunden dokumentieren. Möglicherweise müssen diese Datenträger in der Verhandlung zur Gänze abgespielt werden, sollte Strasser bei seiner bisherigen Verantwortung bleiben, derzufolge er die Briten von Anfang an als Schwindler durchschaut und sich im Glauben, es handle sich bei ihnen um Angehörige eines britischen oder amerikanischen "Ausforschungs-Dienstes", bemüht haben will, deren Absichten und Hintermänner herauszufinden.

Sollte der Ex-Innenminister schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.

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