Gesetzesentwurf

Streit um Lehrer reißt alte Gräben auf

03.04.2013

Casus Belli ist gemeinsame Ausbildung der Lehrer für die Sekundarstufe.

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Als "wichtiges Etappenziel" und "historischen Schritt" haben Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) und Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (V) am Mittwoch den Gesetzesentwurf für die Reform des Lehrerdienstrechts gemeinsam gefeiert. Doch schon kurz nach der Präsentation hat der Kampf um die Deutungshoheit begonnen. Casus Belli ist die gemeinsame Ausbildung der Lehrer für die Sekundarstufe (Hauptschule/Neue Mittelschule, AHS, berufsbildende mittlere und höhere Schulen/BMHS), die eng mit der Frage einer gemeinsamen Schule der Zehn- bis 14-Jährigen verknüpft ist.

Unterschiedliche Auffassungen
Sekundarstufe-Lehrer können künftig den vierjährigen Bachelor sowohl an einer Pädagogischen Hochschule (PH; bisher nur für Pflichtschullehrer zuständig) als auch einer Uni (bisher für AHS-und BMHS-Lehrer zuständig) oder in einem Verbund beider Hochschulen erwerben. Den eineinhalbjährigen Master, der Voraussetzung für eine unbefristete Anstellung ist, dürfen allerdings nur Unis oder PH in Kooperation mit einer Uni anbieten. Geht es nach Schmied, sollen alle Absolventen dieser Ausbildung an jedem Schultyp der Sekundarstufe unterrichten dürfen - also etwa der Uni-Absolvent an der Neuen Mittelschule oder der PH-Absolvent an der AHS-Unterstufe. "Lösen wir uns bitte von diesen Etikettierungen", betonte sie bei der gemeinsamen Pressekonferenz.

Im Wissenschaftsministerium verweist man dagegen auf einen Passus im Gesetzesentwurf, wonach sich "die Zuständigkeit für das jeweilige Lehramt" nach der "bisherigen Kompetenzverteilung" richtet. Sprich: AHS-Lehrer sollen weiter an den Unis, Lehrer für die Neue Mittelschule - wie bisher die Hauptschullehrer - an den PH ausgebildet werden. Dementsprechend will Töchterle diesen Teil der Reform auch nicht als Schritt in Richtung einer gemeinsamen Schule für Zehn- bis 14-Jährige verstanden wissen. "Das hat primär Einfluss auf die Qualität der Lehrer, die Schulartendebatte wird davon nicht berührt." Der Einsatz der Lehrer müsse weiter davon abhängen, wo und wie sie ausgebildet wurden und welche Curricula sie durchlaufen haben.

Mehr als vier Jahre haben die beiden Ministerien bis zum Gesetzesentwurf gebraucht (Begutachtungsfrist bis 3. Mai), von der ursprünglich geplanten gemeinsamen Ausbildung für alle Pädagogen ist nicht mehr viel übrig geblieben. So ist etwa für Kindergartenpädagogen gar keine tertiären Ausbildung mehr vorgesehen, hier soll weiter der Abschluss einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik reichen.

Eignungs- und Aufnahmeverfahren

Gemeinsam für alle Lehrer ist ein Eignungs- und Aufnahmeverfahren, wie es bisher nur an den PH verpflichtend war. Das Studium selbst gliedert sich für alle in einen vierjährigen Bachelor und einen verpflichtenden, auch berufsbegleitend möglichen Master (ein bis eineinhalb Jahre). Die Berufseinführung dauert ein bis zwei Jahre und wird von einem erfahrenen Mentor begleitet. Das Gehalt soll in der "Induktionsphase" laut Schmied nicht wesentlich geringer sein als beim eigentlich Berufseinstieg.

Für Volksschullehrer bedeutet die Reform eine deutliche Verlängerung der Ausbildung von derzeit sechs Semester auf insgesamt zehn. Im Sekundarbereich wurden Pflichtschullehrer (Hauptschule, NMS, Polytechnische Schule) bisher an den PH sechs Semester lang zum Bachelor ausgebildet, AHS- und BMHS-Lehrer an den Unis in neun Semestern zum Magister, danach folgte ein einjähriges Unterrichtspraktikum. Für Quereinsteiger sind - auch in Hinblick auf den sich verschärfenden Lehrermangel - spezielle Angebote an den Unis wie PH vorgesehen: Ihnen sollen Teile ihrer fachlichen Ausbildung angerechnet und verstärkt berufsbegleitende Studien ermöglicht werden.

Hoffnung

Beide Minister hoffen, dass die gesetzlichen Grundlagen noch bis zum Ende der Legislaturperiode fixiert werden können. Geplant ist ein stufenweiser Start der neuen Ausbildung mit dem Studienjahr 2013/14: Den Anfang sollen Quereinsteiger im Bereich der Allgemeinbildung machen, erste Ausbildungen in der neuen Architektur sind für 2014/15 vorgesehen. 2015/16 soll die Umstellung der Volksschullehrerausbildung im Bachelor erfolgt sein, 2016/17 jene des Bachelorstudiums Sekundarstufe (NMS, AHS-Unterstufe). Spätestens 2019/20 soll es die neuen Masterstudien geben.

Ein Qualitätssicherungsrat soll sicherstellen, dass die unterschiedlichen Angebote auch anerkannt werden. Die Überprüfung der Curricula soll dabei von der österreichischen AQ Austria oder internationalen Qualitätssicherungsagenturen übernommen werden. Der von den Universitäten als Eingriff in ihre Autonomie abgelehnte Zertifizierungsrat ist damit nicht mehr im Gesetzesentwurf enthalten.

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