Rückfalltäter - weniger psychische Fälle

Terroristen bald auch nach Haftstrafe "wegsperren"

25.05.2021

Terroristen können in gewissen Fällen künftig jahrelang „weggesperrt“ werden. 

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© APA/GEORG HOCHMUTH
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 ÖVP und Grüne haben sich auf eine Neuaufstellung des sogenannten Maßnahmenvollzugs geeinigt – es wurde ein ­Kompromiss. So soll der Wunsch der grünen Justizministerin Alma Zadić erfüllt werden, dass künftig psychisch kranke Rechtsbrecher noch dann lebenslang in eine Anstalt eingewiesen werden können, wenn das Delikt mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.

Terroristen. Auf der anderen Seite wird es möglich, dass Terroristen auch nach Abbüßen ihrer Haftstrafe „weggesperrt“ werden können. Konkret wird die Kategorie „Rückfalltäter“ auch auf Terroristen erweitert. Dies ist Teil des türkis-grünen Antiterrorpakets, das nach dem Anschlag vom 2. November 2020 angekündigt worden war. Anlasstat muss aber eine Terrorverurteilung mit mindestens 18 Monaten Haft sein.
Bis zu 10 Jahre.

Zudem ist eine schwere Vortat erforderlich. Die Höchstdauer der Unterbringung beträgt zehn Jahre (Täter unter 21 Jahren: fünf Jahre). Die Unterbringung erfolgt in Hochsicherheitsabteilungen getrennt von den psychisch Kranken. 

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