Gesetzesnovellen

Was sich ab 1.1.2009 alles ändert

22.12.2008

Nachstehend sind jene gesetzlichen Regelungen aufgelistet, die mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten.

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Immobilientreuhänder mit mehr Aufgaben
Gewerbeordnungs-Novelle: Im Rahmen des Feilbietungsrechtsänderungsgesetzes wurde die Gewerbeordnung geändert. Die Novelle sieht vor, dass vom Tätigkeitsbereich des Immobilientreuhänders auch die Durchführung der Versteigerung von Liegenschaften, Superädifikaten und Baurechten umfasst ist.

Arbeitslose für Selbstständige
Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, Novelle des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes sowie Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes: Selbstständige werden ab 1. Jänner 2009 in die Arbeitslosenversicherung einbezogen. Eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bringt die Gleichstellung der freien Dienstnehmer mit echten Dienstnehmern hinsichtlich des Sozialversicherungsschutzes im Bereich der Arbeitslosenversicherung und der Insolvenz-Entgeltsicherung. Selbstständige sollen gleichfalls in die Arbeitslosenversicherung im Rahmen eines Opting-in-Modells einbezogen werden.

Ökostrom-Flexibilisierung
2. Ökostromgesetz-Novelle 2008: Einige Bestimmungen dieser Novelle treten mit Anfang des neuen Jahres in Kraft, darunter auch der Paragraf, der die bisherige Aufteilung des Einspeisevolumens, mit Ausnahme eines Kontingents für Photovoltaik, beseitigt. Dies soll die Flexibilisierung und optimale Nutzung der Fördermittel forcieren. Auch die Preise für Anlagen sollen für 2009 neu bestimmt werden.

Bausparen - staatliche Prämie wächst
Anhebung der Bemessungsgrundlage für das Bausparen mit 1. Jänner 2009: Im Zuge des Konjunkturbelebungspakets 2008 wurde die Bemessungsgrundlage für das Bausparen von 1.000 auf 1.200 Euro angehoben. Durch diese Anhebung der Bausparprämie um 20 Prozent auf 1.200 Euro pro Jahr kann die jährliche Finanzierungsleistung der Bausparkassen um etwa 600 Millionen Euro erhöht werden, womit ein positiver Beitrag zur Zukunftssicherung der Eigenheimfinanzierung geleistet wird, aber auch Arbeitsplätze im Bau- und Baunebengewerbe gesichert werden. Diese Erhöhung bedeutet für die Bausparerinnen und Bausparer, dass sie im Jahr 2009 bis zu 48 Euro staatliche Prämie lukrieren können.

Vorlage eines Energieausweises für Gebäude
Mit 1. Jänner 2009 tritt in Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie jene Bestimmung des Energieausweis-Vorlage-Gesetzes in Kraft, die besagt, dass nunmehr auch für bestehende Gebäude (Baubewilligung vor dem 1.1.2006) und Wohnungen bei Verkauf oder Vermietung verpflichtend ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Seit Anfang 2008 musste bereits für neue Gebäude (Baubewilligung nach dem 1.1.2006) ein Energieausweis erstellt werden.

Mehr Lohn für Beamte
Beamtendienstrechts-Novelle: Erhöhung der Beamtengehälter um 3,55 Prozent. Mit dieser Novelle werden auch einige arbeits- und sozialrechtliche Verbesserungen durchgeführt.

Korruptionsstaatsanwaltschaft startet
Die mit dem Strafprozessreformgesetz II geschaffene Korruptionsstaatsanwaltschaft wird mit Anfang des Jahres 2009 operativ.

Mehr Personal für Justizanstalten
Die Justizbetreuungsagentur soll bei akutem Personalbedarf einzelner Justizanstalten, etwa durch Krankheit oder Karenz von Bediensteten, rasch - auch nur für den vorübergehenden Bedarf - Personal zur Verfügung stellen. Auch durch die Auflösung von derzeit mit privaten Einrichtungen im Betreuungsbereich bestehenden Verträgen wird von der Agentur auf die besonderen Aufgaben im Strafvollzug speziell vorbereitetes Fachpersonal bereitgestellt werden können.

Individualisierungen im Firmenbuch
Grundbuchsgesetz-Novelle: Für im Firmenbuch oder Vereinsregister eingetragene Rechtsträger sollen zur Individualisierung von am Titelgeschäft beteiligten juristischen Personen in der Titelurkunde die Firmenbuchnummer bzw. die Vereinsregisterzahl anzugeben sein. Ferner soll im Grundbuchsverfahren die Möglichkeit der Verbesserung von Formgebrechen eingeführt werden. Im Grundbuchsumstellungsgesetz sollen die Grundlagen für die Umstellung der Grundstücksdatenbank und die - automationsunterstützte - Übertragung der Eisenbahngrundstücke in das allgemeine Grundbuch geschaffen werden. Im Liegenschaftsteilungsgesetz soll die lastenfreie Abschreibung geringwertiger Trennstücke erleichtert werden.

Pflegegelderhöhung
Dabei soll das Pflegegeld in den Stufen 1 und 2 um vier Prozent, den Stufen 3 bis 5 um fünf Prozent und jenes der Stufen 6 und 7 um sechs Prozent angehoben werden.

Tabakgesetz
Hier die Eckpunkte zur Stärkung des Nichtraucher/innen-Schutzes in der Gastronomie: Bauliche Trennung für Lokale mit mehr Räumen in Raucher- und Nichtraucherzone, Lokale unter 50 m² müssen sich entscheiden ob sie ein Raucher- oder Nichtraucherlokal sind; zwischen 50 und 80 m² entscheidet ein Gutachten. Lokale über 80 m² müssen eine Teilung vornehmen.

Der Arbeitnehmer/innenschutz sieht vor, dass der Anspruch auf Abfertigung nicht verloren geht, wenn die/der Arbeitnehmer/in den Job wechselt wegen Passivrauchens, dass Zeit für gesundheitliche Beratungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit Passivrauchen gegeben werden muss, dass Jugendliche grundsätzlich im Nichtraucherbereich auszubilden und zu beschäftigen sind.

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