Koalition mit FPÖ einig

Wasser- und Tierschutz kommen in Verfassung

23.05.2013

Drei-Parteien-Antrag könnte noch vor dem Sommer beschlossen werden.

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Wasser- und Tierschutz kommen in die Verfassung. Darauf haben sich am Rande der heutigen Nationalratssitzung Koalition und Freiheitliche geeinigt. Ein entsprechender, der APA vorliegender, Initiativantrag der drei Klubs wurde am Donnerstag eingebracht und dürfte noch vor dem Sommer beschlossen werden.

Besonders das Thema Wasser, speziell EU-Überlegungen bezüglich einer Liberalisierung der Versorgung hatten vor einigen Monaten für einige Aufregung gesorgt. Nunmehr heißt es im Drei-Parteien-Antrag, dass sich die Republik zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung von deren Erbringung und Qualität bekenne.

In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass mit dieser Staatszielbestimmung Tendenzen der EU entgegengetreten werde, "die Marktliberalisierung auf den Bereich dieser öffentlichen Dienstleistungen auszuweiten". Der Staat solle verpflichtet werden, die Leistung selbst zu erbringen oder die Erbringung durch Dritte in entsprechender und kontrollierbarer Qualität sicherzustellen.

Damit können zwar weiter Private mit der Wasserversorgung beauftragt werden, allerdings müssten die Gebietskörperschaften dafür auch Gewährleistung bieten, wie SP-Verfassungssprecher Peter Wittmann erläuterte. Und das könne im Zweifelsfall teuer werden, wenn Private die Leistung nicht entsprechend erbrächten.

"Republik bekennt sich zum Tierschutz"
Was den Tierschutz angeht, wird im Gesetz schlicht festgestellt: "Die Republik Österreich bekennt sich zum Tierschutz." In den Erläuterungen wird darauf verwiesen, dass schon seit 2004 eine Entschließung vorliege, wonach der Tierschutz in der Verfassung verankert werden solle, um "dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier als fühlendes Wesen Rechnung zu tragen".

Die SPÖ hätte laut Wittmann eine nähere Definition im Verfassungstext bevorzugt, verweist aber auf die Erläuterungen, die bei der Interpretation des Gesetzes ja berücksichtigt würden. VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl hält die prägnante Formulierung für sinnvoll, sonst müsste man ja auch die Menschenwürde genauer ausführen, wenn man dies bei der Würde des Tiers tue.

Jedenfalls wird mit der Bestimmung bei einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof dem Lebewesen    Tier eine stärkere Stellung als bisher eingeräumt. Das käme etwa dann zum Tragen, wenn Tierversuche vor das Höchstgericht gebracht werden, wie VP-Verfassungssprecher Gerstl betonte. Wittmann sprach von der größtmöglichen Absicherung der Tierrechte.

Ferner als Ziel in die Verfassung aufgenommen wird die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs "auch aus heimischer Produktion". Begründet wird dieses Staatsziel damit, dass es sich um ein zentrales Anliegen im Sinne der österreichischen Bevölkerung und ihrer Versorgungssicherheit halte. Gerstl sieht damit eine Versorgung mit hochqualitativen Lebensmitteln aus der Region sichergestellt. Schließlich noch neu in der Verfassung ist das Bekenntnis zur Grundlagen- und angewandten Forschung.



 

 
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