Arme Mediziner

Wien behält 12% der Privathonorare von AKH-Ärzten

21.01.2008

Die Stadt Wien will den Spitalsärzten einen Infrastrukturbeitrag abziehen. Die Ärztekammer kritisiert diese Maßnahme heftig.

Zur Vollversion des Artikels
© APA: GUENTER R. ARTINGER
Zur Vollversion des Artikels

Der Wiener Landtag beschließt am kommenden Mittwoch eine Neuregelung bei der Abrechnung jener Honorare, die Ärzte in Wiens Spitälern von Privatpatienten kassieren. Neu ist neben mehr Kontrolle, dass die Stadt künftig im AKH - wie schon jetzt in allen Gemeindespitälern - zwölf Prozent der Sonderklassegelder als Infrastrukturbeitrag einbehält. Bei der Ärztekammer sorgt diese für Verärgerung.

Öffentliche Kontrolle der Privathonorare
Die Novelle des Wiener Krankenanstaltengesetz (KAG) sieht auch vor, dass die Abrechnung der Privathonorare in den städtischen Spitälern künftig öffentlich kontrolliert wird. Durch ein Prüfungsrecht für Kontrollamt und Rechnungshof will man für mehr Transparenz sorgen. Am privatrechtlichen Charakter der ärztlichen Honorare ändert sich nichts. Die alte Regelung war im Vorjahr von VfGH aufgehoben worden.

Scharfe Kritik von der Kammer
Die Ärztekammer übte am neuen Modus für das AKH scharfe Kritik, weil das Geld "ohne jede Gegenleistung" einbehalten würde. Primarärztereferent Robert Hawliczek ortete eine Verfassungswidrigkeit des Entwurfs, weil die Gemeinde in die Kompetenzen des Bundes eingreife. Kritik übte er auch an Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V). Dieser schweige, während seine "großteils erbärmlich bezahlten Wissenschafter der Medizinischen Universität Wien" gerade um zwölf Prozent erleichtert würden.

Gesundheitsstadträtin: Infrastruktur gehört Stadt Wien
Im Büro von Wiens Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (S) zeigte man sich von der Kritik wenig beeindruckt. Das Argument, dass man gegenüber den bundesbediensteten Ärzten im AKH keine Dienstrechtskompetenz habe, ändere deshalb nichts, weil der Beitrag für die Infrastrukturnutzung eingehoben werde - und die gehöre der Stadt Wien. Im Übrigen fließe das Geld wieder zur Gänze ins AKH.

Wien mit 12 Prozent eigentlich billig
Ebenso wie im Rechnungshof (RH) verwies man auf die Situation an den anderen beiden Universitätsklinken Österreichs. Dort würden noch höhere Beiträge einbehalten: In Graz sind es 19 Prozent, in Innsbruck seit heuer 20 Prozent (zuvor zehn Prozent). Der RH hat darauf bereits in einem im Dezember 2006 veröffentlichten Bericht hingewiesen.

Zur Vollversion des Artikels