IKG besorgt

Wirbel um FPÖ-Pläne: Koscheres Fleisch nur für eingetragene Juden

18.07.2018

Koscheres Fleisch aus Niederösterreich solle nur noch Juden verkauft werden, die sich registrieren lassen.

Zur Vollversion des Artikels
© FPÖ Presse
Zur Vollversion des Artikels

Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) sorgt sich wegen eines möglichen Verbots koscheren Fleischs in Niederösterreichs. Laut "Wiener Zeitung" soll Präsident Oskar Deutsch dem Vorstand über derartige Pläne der dortigen Landesregierung berichtet haben. Demnach habe die Abteilung Naturschutz in der Landesregierung neue Richtlinien in Sachen Schächten vorgeschlagen.

Für den Tierschutz ist in der niederösterreichischen Landesregierung FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl zuständig. Eine Bestätigung der Abteilung für den angeblichen Vorschlag gab es auf APA-Anfrage vorerst nicht. Einerseits solle künftig der Export von koscher geschlachtetem Fleisch verboten sein, andererseits werde der Zugang zu koscherem Fleisch massiv eingeengt, berichtete die "Wiener Zeitung" unter Berufung auf die Kultusgemeinde.

IKG-Präsident Deutsch ging in seinen Befürchtungen demnach noch weiter. Künftig dürften nur mehr Juden und Jüdinnen koscheres Fleisch kaufen, die zuvor namentlich erfasst wurden und die nachweisen könnten, dass sie immer koscher essen, "denn das Recht der freien Religionsausübung sei nur ein individuelles". Seitens des Amts werde nämlich argumentiert, man wisse, dass es religiöse und nicht so religiöse Juden gäbe. Das Büro des freiheitlichen Landesrats Waldhäusl war für eine Stellungnahme vorerst nicht erreichbar.

 

Waldhäusl plant neue Richtlinien für Schächten

Der für Tierschutz zuständige niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) hat am Dienstag den Plan, Schächten einzudämmen, bestätigt: "Wir prüfen, ob der Bedarf des Fleisches an den Wohnsitz gekoppelt werden kann", denn es sei "nicht einzusehen, warum Wiener nach Niederösterreich fahren und hier tausende Tiere schächten lassen", hieß es in einer Stellungnahme zur "Wiener Zeitung".
 
Bekannt wurde das Vorhaben, da sich die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) besorgt über ein mögliches Verbot koscheren Fleisches in Niederösterreich gezeigt hatte. Gegenüber der "Wiener Zeitung" wurde der Entwurf eines Erlasses bestätigt, dieser sei aber noch nicht rechtskräftig, hieß es außerdem. Waldhäusl betonte in der Stellungnahme: "Aus der Sicht des Tierschutzes wäre Schächten für mich generell abzulehnen." Man prüfe daher alle gesetzlichen Möglichkeiten, um das Schächten einzudämmen. Geprüft werde auch, ob der Fleischbedarf an den Wohnsitz gekoppelt werden kann. "Wir sind in Niederösterreich nicht dazu da, um den Wienern das geschächtete Fleisch zur Verfügung zu stellen", so der freiheitliche Landesrat.
 

Kurios: Informationsschreiben stammte noch von SPÖ-Landesrat
 

 
Das Informationsschreiben unter "Betrifft: § 32 Tierschutzgesetz; Schlachten ohne Betäubung vor dem Blutentzug (Rituelle Schlachtung)" stammte noch vom niederösterreichischen SPÖ-Landesrat Maurice Androsch. Es erging am 20. September 2017 an alle Bezirkshauptmannschaften und die Magistrate der Statutarstädte. Das Schreiben liegt der APA vor.

Darin heißt es u.a.: "Festzuhalten ist jedoch, dass die Prüfung gemäß Tierschutzgesetz, ob 'zwingende religiöse Gründe' vorliegen, immer auf den Einzelfall, auf die konkrete Person bezogen, zu erfolgen hat, da es denkbar ist, dass für einzelne Personen die Vorschriften der Glaubensgemeinschaft aus persönlicher Überzeugung keinen zwingenden Charakter haben. Die 'zwingenden religiösen Gründe' haben daher immer eine maßgebliche persönliche Komponente, die bloße Religionszugehörigkeit genügt nicht den Bewilligungsvoraussetzungen."

Und weiter: "Als Bewilligungswerber kommen ausschließlich: Einzelpersonen, welche für sich das Vorliegen zwingender religiöser Ge- und Verbote geltend machen in Betracht." Die Zugehörigkeit zu einer anerkannten Religionsgemeinschaft könnte in der Praxis folgendermaßen dargelegt werden: "Auszüge aus einem Mitgliederverzeichnis, Vorlage eines Meldezettels, auf welchem das Religionsbekenntnis enthalten ist, diverse Dokumente, aus denen die Religionszugehörigkeit zweifelsfrei hervorgeht, etc.", wird aufgelistet.

"Zu beachten ist allerdings, dass teilweise nur wenig außenwirksame/förmliche Akte erforderlich sind, um einer Glaubensgemeinschaft beizutreten. Eine bloße Berufung auf die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft wird jedenfalls nicht ausreichend sein", heißt es außerdem.

Das Informationsschreiben war eine der letzten Amtshandlungen von Androsch als niederösterreichisches Regierungsmitglied. Androsch hatte am 20. September 2017 seinen letzten Arbeitstag als Landesrat. Am 21. September folgte ihm SPÖ-Landesvorsitzender Franz Schnabl in dieser Funktion, der nach der Landtagswahl im Jänner dieses Jahres zum Landeshauptfrau-Stellvertreter aufgestiegen ist.
 
 
 
Zur Vollversion des Artikels