Salzburger Finanz-Skandal

Zocker-Moni klagt nun auch Burgstaller

03.01.2013


Monika R. widerspricht Salzburgs Landeshauptfrau: Sie habe kein Wohnbaugeld veruntreut.

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Jetzt schlägt Monika R. zurück: Der Rechtsanwalt der im Salzburger Finanzskandal beschuldigten und mittlerweile entlassenen Vertragsbediensteten Monika R. hat am Donnerstag eine Klage gegen Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S) in Richtung Verleumdung und Kreditschädigung angekündigt. Es geht dabei um jene vom Land Salzburg für den Landeswohnbaufonds von der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) ausgeborgten 445 Mio. Euro, mit denen laut einer gestrigen Aussage von Burgstaller Wertpapiere angeschafft wurden. R. beteuerte hingegen am Donnerstag, dass das Geld nachweislich für die Finanzierung der Wohnbauförderung verwendet worden sei.

Tagelang wurde nach dem Verbleib der 445 Mio. Euro gesucht. Die Landeshauptfrau hatte am Mittwoch erklärt, dass das Geld in Wertpapiere investiert wurde. "Es ist allerdings noch unklar, ob die Papiere werthaltig sind", sagte Burgstaller. "Zugleich besteht natürlich die Sorge, dass der Ankauf der Wertpapiere dazu diente, ältere Spekulationsverluste wettzumachen", so die Landeshauptfrau. Sie betonte, dass für R. die Unschuldsvermutung gelte.

Affront
Herbert Hübel, der Rechtsanwalt von Monika R., wertete die Aussage von Burgstaller bei der Pressekonferenz als Affront gegen seine Mandantin. In einem Schreiben an die Landeshauptfrau erklärte der Anwalt, Burgstaller habe "eine unrichtige Äußerung zum Nachteil unserer Klientin" öffentlich abgegeben, welche "von der tatsächlichen Sach- und Rechtslage" abweiche. Die Rechtsanwaltskanzlei Liebscher, Hübel, Payer & Lang hatte Burgstaller aufgefordert, ihre "unwahre Behauptung" bis heute, 10.00 Uhr, zu widerrufen, "wonach unsere Mandantin für den Salzburger Landeswohnbaufonds von der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) ausgeborgte Geldmittel für Spekulationen, konkret Wertpapiere, deren Werthaltigkeit unklar sei, eingesetzt hätte."

Zutreffend und wahr sei, dass keinerlei Gelder der ÖBFA in Wertpapiere durch Monika R. angelegt worden seien, erklärte Rechtsanwalt Hübel. "Meine Mandantin hat zu keiner Zeit mit Mitteln der ÖBFA spekuliert oder damit Wertpapiere gekauft". Da die Landeshauptfrau ihre Aussage nicht widerrufen habe, "kommt sicherlich eine Klage", sagte Hübel Donnerstagmittag. Eingebracht werde vermutlich eine Klage wegen Verleumdung, Kreditschädigung oder auch eine Amtshaftungsklage gegen das Land.

1,05 Milliarden Euro
Insgesamt hatte das Land Salzburg bei der ÖBFA 1,05 Mrd. Euro für den Landeswohnbaufonds aufgenommen. Dort sind allerdings nur 605 Mio. Euro eingegangen. Zuletzt herrschte Unklarheit, wo die restlichen 445 Mio. Euro verblieben sind. Die Rechtsanwaltskanzlei erläuterte am Donnerstag gemeinsam mit Monika R. gegenüber Medien, dass die 1,05 Mrd. Euro widmungsgemäß verwendet worden seien. "So wurden auch die 'gesuchten 445 Mio. Euro' bereits für die Gewährung von Wohnbauförderungsdarlehen im Zeitraum 2006 bis 2011 ausgegeben", hieß es in der Stellungnahme.

Monika R. sagte, dass die Mittel der ÖBFA nicht in Wertpapieren veranlagt, sondern nachweislich nur zur Finanzierung der Wohnbauförderung im Land Salzburg verwendet worden seien. Dies sei aus den Bilanzen des Landeswohnbaufonds eindeutig ersichtlich, betonte die entlassene Vertragsbedienstete. Das Land hatte insgesamt 1,8 Mrd. Euro bei der ÖBFA aufgenommen, 1,05 Mrd. Euro waren für den Wohnbau vorgesehen.

Die Rechtsanwaltskanzlei wies daraufhin, dass im "Innenverhältnis zwischen Land und Landeswohnbaufonds diverse Sonderabsprachen- und -regelungen zugunsten des Fonds bestünden. "So verrechnet das Land gegenüber dem Fonds nicht für die volle Höhe der Verbindlichkeiten Zinsen, weil beispielsweise das Land die Rückzahlung der Konversionsdarlehen vorerst im Landeshaushalt vereinnahmt hat sowie für die Bedienung der Wohnbaubankfinanzierung. Somit wurden dem Landeswohnbaufonds lediglich für 605 Mio. Euro Zinsen zur Verrechnung gebracht. Der Restbetrag in Höhe von 445 Mio. Euro wurde hingegen nicht verzinst, was ganz offensichtlich zum Irrtum angeblich fehlender Wohnbaugelder geführt hat."

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