"Ex-Oligarch"

Selenskyj verschärft Sanktionen gegen Firtasch

03.02.2026

Implizit warf er Firtasch, den er als "Ex-Oligarchen" bezeichnete, auch Verbindungen nach Russland vor.

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© APA/HERBERT NEUBAUER
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Kiew (Kyjiw)/Wien. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat in einem am Montag veröffentlichten Erlass die Wirtschaftssanktionen gegen den in Wien lebenden Unternehmer Dmytro Firtasch verlängert und unter anderen durch Entzug von Titanabbaulizenzen verschärft. Selenskyj begründete die Entscheidung am Montagabend damit, dass Sanktionen mit Großbritannien synchronisiert werden sollen. Implizit warf er Firtasch, den er als "Ex-Oligarchen" bezeichnete, auch Verbindungen nach Russland vor.

Nachdem der Ukrainer Firtasch bereits seit 2021 von ukrainischen Wirtschaftssanktionen betroffen war, sollen laut dem Erlass vom Montag seine wirtschaftlichen Aktivitäten in der Ukraine nunmehr bis 2036 weitgehend eingeschränkt werden. Die zuletzt 2024 verlängerten Maßnahmen wurde gleichzeitig deutlich erweitert: Zusätzlich verboten wird Firtasch etwa der Erwerb von Grundstücken in der Ukraine, es soll mit ihm keine offiziellen Vertragsverhandlungen mehr geben und die Abbaulizenzen für drei Titanlagerstätten in der Ukraine wurden ihm entzogen.

Sanktionen auch gegen Gattin Lada

Von Selenskyj sanktioniert wurden am Montag auch Firtaschs Gattin Lada sowie der Firtasch-Vertraute Denys Gorbunenko, der in der Vergangenheit als Banker und Investmentspezialist tätig war. Gegen den ukrainischen Staatsbürger Dmytro und gegen Lada Firtasch, die als Staatsbürgerin Russlands, der Ukraine und von Zypern geführt wird, sowie gegen Gorbunenko hatten zuvor bereits britische Sanktionen bestanden. Dmytro Firtasch findet sich zudem seit 2024 auch auf einer polnischen Sanktionsliste.

Keine Rede ist im Sanktionsbeschluss von einem Status Firtaschs als belarussischer Diplomat bei der UNO-Industrieorganisationen (UNIDO), der ihn in Österreich zuletzt zumindest einstweilen vor einer Auslieferung an die USA bewahrt hatte. Eine mit diplomatischer Immunität begründete Entscheidung des Landesgerichts Wien vom 4. November 2024 war im Dezember 2025 rechtskräftig geworden, nachdem die Staatsanwaltschaft Wien im Glauben, mehr Zeit zu haben, eine Einspruchsfrist versäumt hatte.

Auslieferungsverfahren läuft seit 2014

Am 23. Dezember 2025 stellte die Staatsanwaltschaft jedoch einen Antrag beim Oberlandesgericht Wien, dieses Fristversäumnis ungeschehen zu machen. Sollte das Oberlandesgericht dem Antrag zustimmen, müsst es sich selbst infolge auch inhaltlich mit der vom Landesgericht konstatierten Immunität Firtaschs als belarussischer Diplomat beschäftigen.

Anders als der Richter des Landesgerichts erkennen das österreichische Außenministerium und die UNIDO diesen Status von Firtasch nicht an. Hintergrund der Causa ist ein seit 2014 in Wien anhängiges Verfahren, in dem die USA die Auslieferung des Ukrainers wegen angeblicher Korruption bei einem Titangeschäft in Indien begehren. Firtasch und seine Anwälte haben diese Vorwürfe stets als politisch motiviert zurückgewiesen.