Urlaubszeit
Im Check: Was darf mein Chef im Urlaub von mir verlangen?
14.07.2025Urlaub heißt abschalten – auch das Diensthandy! Doch was, wenn der Chef trotzdem anruft oder Mails schickt? Müssen Sie reagieren? Die Arbeiterkammer klärt auf, was erlaubt ist – und was gar nicht geht.
Das Handy klingelt, und am Display steht der Name Ihres/Ihrer Vorgesetzten. Nur eine „kurze Frage“ vielleicht, eine „Mini-Aufgabe“, die „eh schnell geht“. Muss man da wirklich rangehen? Laut Arbeiterkammer ist die Antwort ...
Handy aus, Entspannung an
Urlaub ist keine Gnade – sondern Ihr gutes Recht. Und dieses Recht ist auch gesetzlich geschützt. Laut den Expert:innen der Arbeiterkammer ist der Urlaub dazu da, dass Sie sich erholen und Ihre Gesundheit schützen. Der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, dafür zu sorgen, dass diese Erholung möglich ist – Stichwort Fürsorgepflicht.
Was heißt das konkret?
Sie dürfen im Urlaub:
- das Diensthandy abschalten
- dienstliche E-Mails ignorieren
- Anrufe vom Chef freundlich ignorieren
Und wenn Sie doch mal rangehen oder eine E-Mail beantworten? Dann gilt das als Arbeitszeit – und nicht als Urlaub.
Keine Verpflichtung zur Erreichbarkeit
Ob zwei Tage am See oder drei Wochen auf einer Insel – niemand ist verpflichtet, im Urlaub erreichbar zu sein. Auch wenn Sie ein Diensthandy besitzen oder Ihre Arbeitsmails auf dem privaten Smartphone empfangen: Sie dürfen alle Geräte guten Gewissens abschalten. Denn ständige Erreichbarkeit widerspricht dem Erholungszweck.
Tatsächlich zeigen Studien – und auch die AK betont es –, dass schon vereinzelte Anrufe oder Mails im Urlaub das Stresslevel massiv erhöhen können. Die Folge? Im schlimmsten Fall psychische Erkrankungen wie Erschöpfung oder Depression.
Ausnahme: Die Rufbereitschaft
Es gibt eine Ausnahme – und die heißt Rufbereitschaft. Aber Achtung: Die muss klar vereinbart sein. Sie darf nur an zehn Tagen pro Monat und maximal an zwei Wochenenden im Monat stattfinden. Und ganz wichtig: Im Urlaub ist Rufbereitschaft tabu! Wird trotzdem etwas verlangt, handelt es sich um Arbeitszeit.
Warum es manchmal sinnvoll ist, die Urlaubsadresse anzugeben
Ein Sonderfall: Wenn Sie längere Zeit weg sind, kann es sinnvoll sein, dem Arbeitgeber Ihre Urlaubsadresse zu geben. Warum? Sollte während Ihrer Abwesenheit etwa eine Kündigung ausgesprochen werden, muss diese an die Adresse zugestellt werden, die dem Arbeitgeber bekannt ist. Sind Sie nicht da – und wissen nichts von der Post – könnten wichtige Fristen verstreichen.
Urlaub heißt abschalten – im wörtlichen Sinn
Sie haben das Recht, im Urlaub nicht gestört zu werden. Kein Chef, keine E-Mail, kein "Könntest du kurz...". Alles, was nach Arbeit klingt, hat in Ihrer Erholungszeit nichts verloren – und wenn doch, muss es als Arbeitszeit gewertet werden.