Gatterjagd-Verbot vor Aufhebung

19.10.2020

Burgenland steht eine Kehrtwende in der Gatterjagd bevor. 2017 gesetzlich beschlossen, könnte das Verbot wieder aufgehoben werden.

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Von 2015 bis 2017 wurde im Burgenland das Verbot der dortigen sieben Jagdgatter ausgiebig diskutiert. Mit 15. Mai 2017 trat dann das vom gesamten Landtag inklusive der Landesregierung bestehend aus SPÖ und FPÖ beschlossene Gatterjagdverbot mit einer Übergangsfrist bis 1. Februar 2023 in Kraft, nachdem ein Gutachten des eigenen Verfassungsdienstes grünes Licht gegeben hatte. Ebenso hatte der Verein gegen Tierfabriken (VGT) dazu ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Stefan Hammer von der Uni Wien vorgelegt, das beweist, dass auch unbefristete Bewilligungen durch eine Gesetzesänderung aufgehoben werden können.

Heute, mehr als drei Jahre nach Gesetzeswerdung, gibt dieselbe Landesregierung mit denselben Parteien und weitgehend denselben Abgeordneten eine Reform des Jagdgesetzes in Begutachtung, die das Gatterjagdverbot ersatzlos streichen soll. Die Begründung in der Erklärung: man habe verfassungsrechtliche Bedenken, in unbefristete Bewilligungen einzugreifen. Und das trotz der Zustimmung des eigenen Verfassungsdienstes. Gleichzeitig steht aber im geplanten Jagdgesetz, dass Jagdgatter unter 300 Hektar Größe jedes Jahr eine neue Bewilligung brauchen werden.

Martin Balluch, VGT-Obmann, zeigt sich angesichts dieser Entwicklung entsetzt: „Was ist das, bitte schön, für ein Kindergarten? Dieselbe Landesregierung plant nun innerhalb von 4 Jahren, bereits die vierte Reform des Jagdgesetzes durchzuführen, und darin das von ihr selbst erlassene Gatterjagdverbot wieder ersatzlos zu streichen! Kann das wirklich wahr sein?! Ein Schritt zurück ins feudale Mittelalter. Überall in Österreich gibt es ein Gatterjagdverbot, aber ausgerechnet im von der SPÖ regierten Burgenland will man Jagdgatter wieder einführen! Offensichtlich gibt es da einen Deal mit den lokalen Großgrundbesitzer_innen, die Landeshauptmann Doskozil dafür einiges geboten haben müssen. Aber dieser Schritt widerspricht eindeutig der Verfassung. Diese legt nämlich fest, dass auch die Landesregierungen Tierschutz verbessern, aber keinesfalls verschlechtern dürfen. Doch die Gatterjagd ist eine furchtbare Tierquälerei. Sie jetzt wieder einzuführen heißt, einen bereits erreichten Tierschutzstandard nach unten zu nivellieren!“

Zusätzlich würde diese Änderung des Jagdgesetzes auch einen gewaltigen Rückschritt im Wildtiermanagement bedeuten. Das Jagdgesetz von 2017 sieht nämlich vor, dass Paarhufer nur in Notzeiten gefüttert werden dürfen. Die Fütterungen dienen ausschließlich der Erhöhung der Jagdstrecke und der Vergrößerung der Trophäen, sehr zum Leidwesen der Tiere.

Jetzt soll es wieder möglich werden, Reh und Hirsch von 1. Oktober bis 31. März zu füttern, selbst wenn es überhaupt keine Notzeit gibt. Und das, obwohl der Wald im Burgenland laut aktuellem Wildschadensbericht vom September 2020 schwer geschädigt ist und keine Naturverjüngung aufkommt. Im Bezirk Oberpullendorf nimmt der Wildschaden am Wald sogar dramatisch zu. Mit der Wiedereinführung der flächendeckenden Fütterung wird die Zerstörung des für Tiere so wichtigen Waldes weiter ansteigen.

Balluch dazu: „Auch das ist ein unfassbarer Schritt zurück, ein Schildbürgerstreich. Während überall in Restösterreich, und im angrenzenden Ausland sowieso, diese unselige Fütterungspraxis eingestellt wird, will man sie im Burgenland wieder einführen."

Unsere Tiere – Das große oe24.TV-Tierschutzmagazin von Sonntag, 18. Oktober 2020, hier in voller Länge sehen.

Nächste Ausgabe Unsere Tiere: 25. Oktober, 18:30 Uhr.
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