Tierschutz: Ruf nach verbindlichen Regeln
19.01.2026Der Tod von Bordercollie Cooper erschüttert derzeit ganz Österreich. Am 27. Dezember wurde der Familienhund in Pettenbach in Oberösterreich von einem 84-jährigen Jäger erschossen – auf einem Forstweg, wenige Meter vor seinem Halter. Cooper trug ein neonfarbenes Brustgeschirr.
Der Schütze gab an, den Hund mit einem Fuchs verwechselt zu haben.
Für Tierschutz Austria ist der Fall kein tragischer Einzelfall, sondern Ausdruck eines strukturellen Problems.
„Seit wann tragen Füchse Warnwesten?“, fragt Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht bei Tierschutz Austria. „Wenn ein gut gekennzeichneter Familienhund bei Tageslicht in unmittelbarer Nähe seines Halters erschossen wird, müssen wir uns ernsthaft fragen, wie sicher Menschen im öffentlichen Raum überhaupt noch sind.“
Ein aktuelles Rechtsgutachten von Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner kommt zu einem klaren Ergebnis: Der Abschuss von Haustieren verstößt gegen die österreichische Verfassung. Er greift unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Eigentum ein und basiert auf jahrhundertealten Regelungen, die mit dem heutigen Mensch-Tier-Verhältnis nicht mehr vereinbar sind.
Haustiere seien heute Familienmitglieder, keine „Sachen“ oder Gefahrenquellen. Ihre Tötung stelle nicht nur einen Eingriff in Eigentumsrechte dar, sondern verletze auch familiäre Bindungen und den verfassungsrechtlich verankerten Tierschutz. Besonders problematisch sei zudem, dass Jagdhunde von den Regelungen ausgenommen sind – eine rechtlich kaum haltbare Ungleichbehandlung.
Tatsächlich ist der Abschuss von Hunden und Katzen in Österreich auf rund 98 Prozent der Staatsfläche legal – also in nahezu allen Jagdgebieten. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich:
- In Niederösterreich ist der Abschuss unter bestimmten Voraussetzungen sogar verpflichtend.
- In Oberösterreich und Tirol dürfen Haustiere auch nach dem Fang in Lebendfallen erschossen werden.
- In der Steiermark gelten saisonale Regelungen, die im Frühjahr und Sommer bereits „wild jagendes Verhalten“ genügen lassen.
Im Fall Cooper traf keine der rechtlichen Voraussetzungen zu. Dennoch kam es zu dem tödlichen Schuss.
Begründet wird die Abschusserlaubnis in den Jagdgesetzen mit dem sogenannten „Jagdschutz“ – dem Schutz jagdbarer Wildtiere. Kritiker:innen sehen darin eine klare Schieflage.
„Jagdbare Tiere werden rechtlich höher gestellt als Haustiere“, so Lehner. „Und Tierhalter:innen erhalten nicht einmal eine Entschädigung. Doch Geld ersetzt kein Familienmitglied. Der Schmerz über den Verlust eines geliebten Tieres ist unermesslich.“
Zusätzliche Kritik übt Tierschutz Austria an der 2025 beschlossenen Waffengesetz-Novelle. Während andere Waffenbesitzer:innen psychologische Eignungstests absolvieren müssen, gelten diese für Inhaber:innen von Jagdkarten nicht.
„Das schafft keine Sicherheit, sondern Ungleichheit“, warnt Lehner. Die Jagd werde dadurch zu einem gefährlichen Schlupfloch.
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Tierschutz Austria fordert nun umfassende gesetzliche Konsequenzen:
- ein österreichweites, explizites Verbot von Haustierabschüssen,
- psychologische Eignungstests auch für Jäger:innen,
- sowie den sofortigen Entzug der Jagdkarte bei Tierschutzverstößen.
„Jeder erschossene Hund, jede getötete Katze ist ein Opfer politischer Versäumnisse“, so Lehner. „Der Tod von Cooper zeigt: Es braucht endlich ein generelles Verbot des Haustierabschusses.“