Ex-RAF-Mitglied

Becker wegen Beihilfe zu Buback-Mord verurteilt

06.07.2012

Vier Jahre Freiheitsstrafe für Mordanschlag auf Generalbundesanwalt 1977.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 schuldig gesprochen. Die Richter verurteilten sie am Freitag zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen ihrer früheren Verurteilung als abgegolten.

Buback und seine beiden Begleiter waren vor 35 Jahren von einem Mordkommando der Roten Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe in ihrem Dienstwagen von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden unmittelbaren Täter waren, konnte das Gericht in dem mehr als eineinhalb Jahre dauernden Verfahren nicht klären.

Die deutsche Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren wegen Beihilfe gefordert. Becker habe innerhalb der RAF eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für den Mordanschlag gespielt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 59 Jahre alte Angeklagte hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung bestritten.

Der Nebenkläger Michael Buback, Sohn des Opfers, hielt bis zum Schluss des Prozesses an seiner These fest, dass Becker selbst die tödlichen Schüsse abfeuerte. Hierfür ergab die Hauptverhandlung jedoch keine tragfähigen Anhaltspunkte.


 
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