Zivilverfahren

Boston-Bomber: Prozessbeginn am 30. Mai

22.04.2013

Anklage wegen Gebrauch von Massenvernichtungs-Waffen. Todesstrafe droht.

Zur Vollversion des Artikels
© Reuters
Zur Vollversion des Artikels

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter des Bombenanschlags von Boston, Dzhokhar Tsarnaev (Zarnajew), beginnt nach Informationen des Fernsehsenders CNN voraussichtlich am 30. Mai. Der Regierung zufolge bekommt der 19-Jährige ein Zivilverfahren - und wird damit nicht vor ein Militärgericht gestellt.

Todesstrafe droht
Gegen den mutmaßlichen Attentäter des Boston-Marathons ist am Montag Anklage erhoben worden. Dzhokhar Tsarnaev (Zarnajew) droht demnach insbesondere wegen des Einsatzes einer Massenvernichtungswaffe nach US-Bundesrecht die Todesstrafe. Ein Sprecher des Bundesbezirksgerichts für den Distrikt Massachusetts sagte, dem 19-Jährigen sei die Anklage im Beisein eines Richters im Beth Israel Deaconess Hospital in Boston verlesen worden.

"Die heutige Anklage bringt eine tragische Woche für die Stadt Boston und unser Land zu einem erfolgreichen Abschluss", erklärte US-Justizminister Eric Holder. Als US-Staatsbürger kann Tsarnaev nicht als "feindlicher Kämpfer" vor einem Militärtribunal der Prozess gemacht werden.

Tsarnaev war in der Nacht zu Samstag in einem Bostoner Vorort entdeckt und festgenommen worden. Dabei wurde er verletzt. Sein älterer Bruder und mutmaßlicher Mittäter Tamerlan war bei einem Schusswechsel während der Fahndung getötet worden. Bei dem Bombenanschlag wurden drei Menschen getötet sowie mehr als 170 verletzt.

Massachusetts gedenkt der Opfer
Genau eine Woche nach dem Bombenanschlag auf den Boston Marathon haben die Bewohner des US-Bundesstaates Massachusetts am Montag in einer Schweigeminute der Opfer gedacht. Auf den Punkt um 14.50 Uhr (Ortszeit), dem Zeitpunkt der ersten Explosion, stand das Leben dort für eine Minute still. Anschließend läuteten in ganz Massachusetts die Kirchenglocken. Auch US-Präsident Barack Obama nahm von seinem Amtssitz in Washington aus an der Schweigeminute teil.

 

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel