Neuland

Brexit: So funktioniert ein EU-Austritt

24.06.2016

Fast alles ist Neuland - Rahmen für Austrittsverhandlungen steht im EU-Vertrag.

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In einem historischen Referendum haben die Briten für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Nach offiziellen Angaben votierten 51,9 Prozent für den Brexit, also einen EU-Austritt Großbritanniens. Wie funktioniert das aber? Der EU-Austritt wurde erstmals mit dem Lissabon-Vertrag klar geregelt, aber angewendet wurde der betreffende Artikel 50 bisher noch nie.

Politisch, rechtlich und auch sonst in jeder Hinsicht wäre ein EU-Austritt Großbritanniens (Brexit) Neuland. Eine Analogie bietet noch am ehesten das Ausscheiden Grönlands aus der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) im Jahr 1985.

Im Gegensatz zu Großbritannien handelte es sich bei Grönland um kein eigenständiges EU-Mitgliedsland. Die zu Dänemark gehörende Insel wurde mit dem Beitritt Kopenhagens 1973 auch Mitglied der Gemeinschaft. In einer Volksabstimmung sprach sich 1982 eine Mehrheit von 53 Prozent der Grönländer für den Austritt aus der EG aus. Die Verhandlungen bis zum Austritt dauerten drei Jahre. Anders als im Falle eines Brexit ging es bei Grönland fast nur um ein Thema, nämlich um den Fischfang.

EIn Abkommen zum Austritt

Grundsätzlich kann jedes EU-Mitgliedsland gemäß seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der EU auszutreten. Artikel 50 des EU-Vertrags sieht dafür ein geregeltes Verfahren vor, das für die Brexit-Verhandlungen auch einen gewissen Spielraum bieten würde. Die EU-Austrittsverhandlungen würden - ein entsprechendes Votum beim Referendum vorausgesetzt - durch eine förmliche Mitteilung Großbritanniens an den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs ausgelöst. Der Europäische Rat muss dann Leitlinien für die Verhandlungen festlegen.

Verhandelt wird dann zwischen der EU und Großbritannien ein "Abkommen über die Einzelheiten des Austritts", der Rahmen für die künftigen Beziehungen Londons zur EU muss dabei berücksichtigt werden. Für die EU verhandeln würde nach Meinung von Experten die EU-Kommission. Der EU-Ministerrat - voraussichtlich als Rat für Allgemeine Angelegenheiten - müsste das Verhandlungsmandat und das Ergebnis beschließen. Dabei gilt keine Einstimmigkeit, sondern eine besonders hoch angesetzte qualifizierte Mehrheit, die mindestens 72 Prozent der EU-Staaten umfasst, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stellen.

Vor der Abstimmung im Rat müsste auch noch das EU-Parlament zustimmen. Großbritannien selbst würde weder an den Beratungen noch an den Beschlussfassungen im EU-Rat teilnehmen.

Bestimmter Tag oder Zweijahresfrist

Für den Austritt kann ein bestimmter Tag festgesetzt werden, andernfalls gilt laut Artikel 50 ab der Austrittsmitteilung eine Zweijahresfrist, ab dem die EU-Verträge für Großbritannien keine Anwendung mehr finden. In den Austrittsverhandlungen müssten viele Übergangsregelungen vereinbart werden, etwa für die Personenfreizügigkeit, die es Briten erlaubt, im EU-Ausland zu arbeiten. Die Zweijahresfrist kann einstimmig und im Einvernehmen mit dem austretenden Land vom EU-Gipfel verlängert werden. Wenn mit dem Austritt auch im Detail die künftigen Beziehungen zur EU geregelt werden - etwa nach dem Vorbild des EWR, der Schweiz oder durch ein reines Freihandelsabkommen -, wird nach Einschätzung von Experten mehr Zeit nötig sein. Die Zweijahresfrist setzt demnach eher Großbritannien unter Druck.

Was passiert mit britischen EU-Abgeordneten

Im Fall eines Austritts Großbritanniens aus der EU würde das europäische Projekt erstmals in einem EU-Mitgliedsland rückabgewickelt. Bisher war es die Europäische Union gewohnt zu wachsen. Mit der Erweiterungspolitik hat sie dafür sogar eine eigene Zuständigkeit, die derzeit der Österreicher Johannes Hahn als EU-Erweiterungskommissar abdeckt.

Zu regeln wäre auch, was mit britischen EU-Beamten und Europaabgeordneten weiter passiert. Derzeit arbeiten immerhin auch eine Handvoll Norweger und Isländer in der EU-Kommission, obwohl ihre Länder nicht mehr auf EU-Beitrittskurs sind. In der EU-Kommission sind allerdings nach offiziellen Angaben derzeit 1.128 Briten beschäftigt, das sind 3,5 Prozent aller EU-Kommissionsbeamte. Das Mandat der britischen EU-Parlamentarier läuft - so wie für alle EU-Volksvertreter - Mitte 2019 zum Ende der derzeitigen Legislaturperiode ab. Derzeit stellt Großbritannien 73 EU-Abgeordnete.

Die "Vote Leave"-Kampagne der EU-Austrittsbefürworter argumentierte, dass ihr Sieg beim Referendum nicht automatisch zu Austrittsverhandlungen nach Artikel 50 des EU-Vertrags führen würde, sondern den Weg für neue EU-Vereinbarungen mit Großbritannien ebnen würde. Dem hatte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zuletzt widersprochen. "Wer den Tisch verlässt, darf nicht mehr an diesem Tisch essen", sagte er. Am vergangenen Mittwoch bekräftigte Juncker bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Christian Kern seine Position: "Out ist out! Wer raus ist, ist raus!"
 

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