Achtung: Kündigungsgrund

Der Chef darf Ihr Surf-Verhalten kontrollieren

13.02.2016

Einfach mal kurz während der Arbeit im Internet surfen? Das könnte Ihren Job kosten.

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Jetzt ist es amtlich – zumindest in Deutschland: Chefs dürfen ihre Mitarbeiter kündigen, wenn diese während der Arbeitszeit privat im Internet surfen.  Doch es kommt noch dicker: Der Chef darf sogar ihren Browserverlauf prüfen lassen. Dies hat jetzt das Landesarbeitsgericht in Berlin-Brandenburg entschieden. 

Das heißt: Surfen auf eigene Gefahr, ihr Chef darf jederzeit auf den Browserverlauf zugreifen. Im schlimmsten Fall kann die Auswertung nun auch offiziell in einer Entlassung enden.

Ihr Chef darf Sie wegen Facebook kündigen
Auch Facebook ist für Arbeitgeber immer öfter eine No-Go-Zone. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Entlassung eines Ingenieurs gebilligt, der in der Arbeitszeit persönliche Nachrichten auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hatte. Ein Arbeitgeber habe das Recht zu überprüfen, ob seine Angestellten im Dienst ihre beruflichen Aufgaben erfüllen und Computer der Firma für private Zwecke gebrauchen, stellte das Straßburger Gericht fest.

Grauzone
Die Überprüfung der fraglichen Facebook-Seite sei zwar als Eingriff in den Schutz des Privatlebens zu bewerten, dieser sei aber verhältnismäßig gewesen, erklärten die Richter am Dienstag.

Er chattete mit Freundin
Der heute 36 Jahre alte Rumäne war im August 2007 nach dreijähriger Tätigkeit in einem privaten Unternehmen entlassen worden, nachdem der Arbeitgeber seine Facebook-Seite ausgewertet hatte. Dabei stellte sich heraus, dass der Ingenieur während seiner Arbeitszeit und auf seinem Dienstcomputer mit seinem Bruder und seiner Verlobten Nachrichten ausgetauscht hatte - unter anderem über seine Gesundheit und sein Liebesleben.

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