Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Deutscher Bundestag beschließt Neuregelungen

07.09.2021

Spitalsbelegung ersetzt bisherige Orientierung an den Infektionszahlen.  

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Die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken soll in Deutschland künftig die wesentliche Messlatte zur Beurteilung der Pandemielage sein. Das sieht eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, die der Deutsche Bundestag am Dienstag beschlossen hat. Dies soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die angesichts der Impfungen nicht mehr als so aussagekräftig gelten. Berücksichtigt werden sollen aber auch "weitere Indikatoren".

Alltagsbeschränkungen

Genannt werden die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, verfügbare Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann jeweils festlegen können, wo kritische Schwellen liegen, ab denen weitergehende Alltagsbeschränkungen greifen.

Außerdem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind. Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz wurden an das Gesetzesverfahren angehängt, mit dem ein milliardenschwerer Hilfsfonds für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands eingerichtet wird. Der Bundesrat soll den Neuregelungen in einer Sondersitzung am Freitag noch zustimmen.

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