Anträge abgewiesen

Alter Bundestag darf über XXL-Schulden abstimmen

14.03.2025

Der alte Bundestag darf noch einmal zusammenkommen, um über den Mega-Schulden-Deal von Union und SPD abzustimmen.

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© APA/dpa/Bernd von Jutrczenka
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Berlin. Das am Freitag von Union, SPD und Grünen vereinbarte Milliarden-Finanzpaket scheitert nicht an rechtlichen Einwänden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht wies am Freitag Eilanträge von AfD und der Linken gegen Sondersitzungen des Bundestages in alter Zusammensetzung zurück. "Die Anträge sind unbegründet", entschied das Gericht. Die Wahlperiode des alten Bundestages werde gemäß Grundgesetz erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet.

"Bis dahin ist der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt", heißt es in der Entscheidung der Verfassungsrichter. 

Der neue Bundestag kommt am 25. März erstmals zusammen. Der alte Bundestag soll am kommenden Dienstag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen das Grundgesetz ändern für das Milliarden-Finanzpaket.

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