Schwere Vorwürfe

Kinder entführt? Steakhouse-Erbin angeklagt

25.04.2025

Im Fall der mutmaßlichen Kindesentziehung rund um die Hamburger Steakhaus-Dynastie steht nun vor allem eine Person im Fokus: Christina Block.  

Zur Vollversion des Artikels
© Getty
Zur Vollversion des Artikels

Die Unternehmerin und Erbin der Block-Gruppe soll laut Anklage ihre beiden Kinder im Herbst 2022 gemeinsam mit mehreren Helfern aus Hamburg nach Pforzheim (Baden-Württemberg) gebracht haben – in einem Wohnmobil, offenbar unter Missachtung eines Gerichtsbeschlusses zum Sorgerecht.

Dort, so die Vorwürfe, wurden die Kinder bis zum 2. Januar 2023 gegen ihren Willen festgehalten. Es wird auch gegen Blocks Lebensgefährten, TV-Moderator, Gerhard Delling ermittelt.

Die Ermittler gehen davon aus, dass Block maßgeblich an der Organisation der Entführung beteiligt war und sich aktiv an der Isolation der Kinder beteiligt hat.

Fahndung nach Komplizen

Zudem ist ein Sicherheitsunternehmer angeklagt, der laut Anklageschrift das Wohnhaus der Mutter in Hamburg überwachen ließ – mit dem mutmaßlichen Ziel, die Kinder an einer Flucht zu hindern. Nach fünf weiteren mutmaßlichen Komplizen wird noch international gefahndet.

Christina Block, die in der Öffentlichkeit bislang vor allem als Geschäftsfrau und Teil der bekannten Steakhaus-Familie auftrat, sieht sich nun mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Die Anklage lautet auf gemeinschaftliche Kindesentziehung und Freiheitsberaubung.

Nicht weiter verfolgt wird dagegen ein Teil der ursprünglichen Verdachtsmomente. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den 84-jährigen Großvater Eugen Block, Gründer der gleichnamigen Steakhaus-Kette, sowie gegen einen der Brüder der Beschuldigten ein. Für eine Beteiligung an der Entführung fanden sich laut Ermittlern keine ausreichenden Beweise.

Nach fünf mutmaßlichen Täter wird noch international gefahndet. Weitere Ermittlungen wurden eingestellt – unter anderem gegen den Großvater der Kinder, Steakhaus-Gründer Eugen Block (84), und den Bruder. 

Zur Vollversion des Artikels