Digital Services Act
EU-Recht verletzt: FB, Insta und Tiktok droht Mega-Strafe
24.10.2025In der EU wird derzeit genau geprüft, wie große soziale Internetseiten mit Daten umgehen. Im Mittelpunkt stehen Facebook, Instagram und TikTok. Die EU-Kommission wirft ihnen vor, wichtige Vorgaben nicht einzuhalten.
Es geht dabei vor allem darum, wie offen die Plattformen mit ihren Daten umgehen und wie leicht Nutzer Inhalte melden können.
Vorwurf der unklaren Dateneinsicht
Die EU-Kommission in Brüssel teilt mit, dass nach bisherigen Untersuchungen alle drei Plattformen Forschenden nicht genügend Zugang zu bestimmten Datensätzen geben. Diese Daten wären jedoch wichtig, um besser zu verstehen, wie Inhalte auf Menschen wirken – zum Beispiel, wenn Material gezeigt wird, das Gewalt verherrlicht oder für Kinder ungeeignet sein kann. Forscherinnen und Forscher sollen laut den Vorgaben des EU-Gesetzes leichter nachvollziehen können, wie Inhalte verbreitet werden und welche Wirkung sie haben. Die rechtliche Grundlage dafür ist das sogenannte Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).
Kritik speziell an Facebook und Instagram
Neben der allgemeinen Kritik richtet sich ein Teil der Vorwürfe nur an Facebook und Instagram, die beide zum Unternehmen Meta gehören. Die EU-Kommission erklärt, dass es für Menschen auf diesen beiden Seiten zu kompliziert sei, unerlaubte Inhalte zu melden. Wenn etwa Videos oder Texte auftauchen, die Gewalt verherrlichen oder Kinder betreffen, müssten Nutzer derzeit zu viele Schritte durchführen, um eine Meldung abzugeben. Nach Ansicht der Kommission ist das nicht im Einklang mit dem DSA. Zusätzlich wird bemängelt, dass die beiden Plattformen ein zu umständliches Verfahren anbieten, wenn jemand Einspruch erheben möchte, weil sein Konto gesperrt oder ein Beitrag gelöscht wurde. Aus Sicht der Kommission sollte dieser Ablauf deutlich einfacher sein.
Mögliches Vorgehen der EU
Noch ist nicht endgültig entschieden, ob ein Verstoß vorliegt. Die EU-Kommission fordert die Plattformen nun auf, Informationen vorzulegen oder Änderungen vorzunehmen.
Sollten die Betreiber nicht ausreichend reagieren, könnte am Ende eine hohe Geldstrafe folgen. Das Gesetz erlaubt Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes der Konzerne (Angabe bezieht sich auf den Umsatz, der nicht nur in Europa erzielt wird).