Erste Details zur Flucht

Ex-Renault-Chef im Kontrabass-Koffer geschmuggelt

01.01.2020

Dem früheren Renault- und Nissan-Chef Carlos Ghosn gelang eine spektakuläre Flucht vor der japanischen Justiz.

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© getty images/Handout / Representatives for Carlos Ghosn / AFP
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Der in Japan angeklagte frühere Renault- und Nissan-Chef Carlos Ghosn hat sich überraschend in den Libanon abgesetzt. Er werde nun nicht länger von einem "manipulierten japanischen Justizsystem als Geisel festgehalten", teilte der 65-Jährige am Dienstag in einer kurzen Erklärung mit. "Ich bin nicht vor der Justiz geflohen – ich bin Ungerechtigkeit und politischer Verfolgung entkommen."
 
Ihm seien grundlegende Rechte verwehrt worden, erklärte er. Unklar war, wie Ghosn, der auf Kaution frei war und strenge Auflagen hatte, Japan verlassen und in den Libanon reisen konnte.
 
Ghosn wurde in Japan streng überwacht und musste seine Pässe - er hat sowohl die französische als auch die libanesische und brasilianische Staatsbürgerschaft - abgeben. Einer seiner Anwälte in Japan wusste nach eigenen Angaben nichts von der Flucht seines Mandanten und sprach von einem unentschuldbaren Verhalten. Ghosn könne keinen seiner drei Pässe zur Flucht genutzt haben, da sie noch gemäß der Kautionsauflagen in der Hand seiner Anwälte seien, sagte Junichiro Hironaka. Er habe seit einer Woche nicht mehr mit Ghosn gesprochen und von der Ausreise aus den Nachrichten erfahren.
 

So gelang Ghosn die Flucht

 
Laut Berichten der "Bild" soll sich eine angeheuerte Gruppe Paramilitärs als Musiker für eine Dinner-Party ausgegeben haben und den früheren Renault-Chef in einem Kontrabass-Koffer aus dem Haus geschmuggelt haben. Eine offizielle Bestätigung zu den Umständen des plötzlichen Verschwindens des Ex-Top-Managers bleibt aus. Anschließend soll Carlos Ghosn per Privatjet nach Beirut ausgereist sein. 
 
Ghosn war die treibende Kraft hinter der französisch-japanischen Auto-Allianz aus Renault, Nissan und Mitsubishi. In Japan wird ihm unter anderem Untreue vorgeworfen. Ihm droht eine mehrjährige Gefängnisstrafe. Der Prozess sollte im April 2020 anfangen. Ihn zur Rückkehr zu zwingen wird schwierig, da Japan lediglich mit den USA und Südkorea Auslieferungsabkommen hat.
 
In Beirut hätte Ghosn nichts zu befürchten: Der staatlich libanesische Sicherheitsdienst erklärte, dass es keine Gründe für eine strafrechtliche Verfolgung gäbe. Ein Auslieferungsabkommen mit Japan gibt es nicht.
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