Grundsteuer-Forderung

Finanzamt schickt Steuer-Rechnung ans Grab

01.10.2016

Behörde adressierte Schreiben mit "Grab 24, Reihe E, Friedhofsweg".

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© TZ ÖSTERREICH (Archiv)
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Zwei Dinge auf Erden sind sicher - die Steuern und der Tod: Eine französische Behörde hat beides nun kombiniert und eine Steuerforderung an das Grab einer Verstorbenen adressiert.

Wie die Gemeindeverwaltung von Sarzeau in der Bretagne am Samstag mitteilte, ging bei ihr ein Schreiben des Finanzamtes ein, das an eine tote Einwohnerin gerichtet war und als Adresse "Grab 24, Reihe E, Friedhofsweg" trug.

Wie der Kämmerer der Stadt der Zeitung "Ouest France" sagte, handelte es sich um eine Grundsteuer-Forderung. Er vermute, dass einer der Erben der Verstorbenen die Adresse bei den Behörden angegeben habe, "weil er die Grundsteuer nicht zahlen wollte".
 

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