Prozess in Brandenburg

Fünf Jahre Haft für ehemaligen KZ-Wachmann (101)

28.06.2022

Landgericht Neuruppin sprach 101-Jährigen der Beihilfe zum Mord schuldig

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© AFP/APA
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Brandenburg an der Havel. Ein ehemaliger Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen ist zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Neuruppin sprach den 101-jährigen Josef S. am Dienstag in Brandenburg an der Havel der Beihilfe zum Mord und der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig. Mit dem Strafmaß folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die Kammer gelangte demnach zu der Überzeugung, dass S. drei Jahre in dem Konzentrationslager eingesetzt war. Der Angeklagte habe mit seiner Wachtätigkeit "die Massenvernichtung bereitwillig unterstützt", sagte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann.

Die Anklage hatte S. Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen vorgeworfen. Demnach soll er zwischen 1942 und 1945 "wissentlich und willentlich" an der Ermordung von Lagerinsassen mitgewirkt haben. Dem Wachbataillon des Konzentrationslagers, in dem die SS ein großes Kontingent stationiert hatte, soll er bis 1945 angehört haben.

Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Haft. Der Verteidigung beantragte hingegen einen Freispruch, weil ihrem Mandanten keine konkreten Taten für seine Tätigkeit im Lager nachgewiesen werden könnten.

Prozess im Oktober vergangenen Jahres begonnen

Der Angeklagte selbst hatte im Verlauf des im Oktober vergangenen Jahres begonnenen Prozesses bestritten, in dem Lager tätig gewesen zu sein. Auch in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung beteuerte Josef S. erneut seine Unschuld.

In dem Konzentrationslager nördlich von Berlin, das im Sommer 1936 von Häftlingen errichtet worden war, waren in der Zeit von seiner Errichtung bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert - unter ihnen politische Gegner des NS-Regimes sowie Angehörige der von den Nationalsozialisten verfolgten Gruppen wie Juden und Sinti und Roma. Zehntausende Häftlinge kamen durch Hunger, Krankheiten, Zwangsarbeit, medizinische Versuche und Misshandlungen ums Leben oder wurden Opfer von systematischen Vernichtungsaktionen der SS.

Der Prozess wurde aus organisatorischen Gründen in einer Sporthalle in Brandenburg an der Havel, dem Wohnort des 101-Jährigen geführt. Der hochbetagte Mann war nur eingeschränkt verhandlungsfähig und konnte täglich nur etwa zweieinhalb Stunden an dem Prozess teilnehmen.

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