Todesurteil

Hier soll der Boston-Bomber sterben

16.05.2015

Für den Anschlag beim Boston Marathon 2013 (3 Tote, 260 Verletzte) muss Zarnajew sterben.

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Tod durch Gift, das ist das Ende, das den Boston-Bomber erwartet. In Boston aber kann Dschochar Zarnajew (21) nicht hingerichtet werden – die Todesstrafe ist im US-Staat Massachusetts an sich verboten. Nur nach Bundesrecht konnte er dort überhaupt zum Tode verurteilt werden. Jetzt soll der gebürtige Tschetschene nach Terre Haute (US-Staat Indiana) überstellt werden. Das dortige Gefängnis gilt als eines der sichersten in den USA. Das Gefangenenlager Guantánamo Bay wurde nach seinem Vorbild gestaltet.

Berufung. Bis zur Vollstreckung wird es aber noch Jahre, womöglich sogar Jahrzehnte dauern. Denn Zarnajew dürfte Berufung gegen das Urteil einlegen.

Das Neuaufrollen des Prozesses wird wieder Jahre in Anspruch nehmen. Selbst bei einer Bestätigung wird er noch warten müssen: Seit 1988 gab es 80 Todesurteile nach Bundesrecht. Erst drei wurden vollstreckt.(küe)

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