Brisanter Bericht

Immer mehr Flüchtlinge machen Zuhause Urlaub

19.08.2017

Aufregung um einen neuen Bericht: Asylwerber machen dort Urlaub, wo sie verfolgt wurden.

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© Symbolbild/APA/Keystone
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Flüchtlinge in Deutschland, die für einen vorübergehenden Besuch wieder in ihre Heimat reisen, können ihren Schutzstatus verlieren.

Nach dem Asylgesetz gelte ein Asylantrag in Deutschland als zurückgenommen, wenn der Antragsteller in einem laufenden Verfahren in den Staat zurückreist, in dem er verfolgt wurde, erläuterte der Sprecher des deutschen Innenministeriums, Johannes Dimroth, am Freitag in Berlin. Das sei eine sehr einschneidende Folge für die Betroffenen. Sie sei aber verständlich, weil die vorgebliche Verfolgung an Plausibilität verliere, wenn man freiwillig beispielsweise zu Urlaubszwecken dorthin zurückkehre.

 Bei denjenigen, die in Deutschland schon einen Status als anerkannter Flüchtling oder Asylsuchender hätten, könne dies in Einzelfällen ebenfalls dazu führen, dass positive Bescheide wieder zurückgenommen oder widerrufen würden und der Schutzstatus wegfalle, so der Sprecher.

Rund 100 Flüchtlinge
Hintergrund ist, dass in Baden-Württemberg 100 Flüchtlinge erfasst sein sollen, die seit 2014 zum Teil mehrfach in ihre Heimatstaaten gereist und nach Rückkehr ihren Schutzstatus als Asylbewerber behalten haben sollen, berichteten "Heilbronner Stimme" und "Mannheimer Morgen" (Donnerstag).

Die Integrationsbeauftragte der deutschen Regierung, Aydan Özoguz, zeigte unter gewissen Umständen Verständnis für solche Reisen. "Es kann gewichtige Gründe geben, warum ein anerkannter Flüchtling für kurze Zeit in seine Heimat reisen will", sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Als potenzieller Ausnahmefall gilt beispielsweise der Tod naher Angehöriger.

Das deutsche Innenministerium selbst hat keinen Überblick, wie viele Flüchtlinge davon betroffen sind. Diese Zahlen erfassten die einzelnen Bundesländer, sagte Sprecher Dimroth. Das Phänomen sei aber durchaus bekannt.
 

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