Gerichtsverbot

Katalonien: Volksbefragung verboten

06.11.2014

Oberster Gerichtshof wies Antrag auf Aufhebung von Verbot zurück.

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Die Regierung von Katalonien ist mit dem Versuch gescheitert, das Verbot einer Volksbefragung zur Unabhängigkeit der spanischen Region aufheben zu lassen. Spaniens Oberster Gerichtshof in Madrid wies am Donnerstag einen entsprechenden Antrag zurück.

Das spanische Verfassungsgericht hatte die für den 9. November geplante Volksbefragung in Katalonien untersagt. Die katalanische Regionalregierung rief daraufhin den Obersten Gerichtshof an und argumentierte, das Verbot bedeute einen Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Die Richter begründeten die Ablehnung des Antrags damit, dass kein Gericht befugt sei, eine Entscheidung des Verfassungsgerichts aufzuheben.

Die spanische Zentralregierung hatte gegen die geplante Volksbefragung Verfassungsklage erhoben. Das Verfassungsgericht ließ die Klage zu. Damit wurde die Befragung automatisch vorläufig untersagt. Die katalanische Regierung kündigte an, trotz des Verbots an ihrem Vorhaben festhalten zu wollen.

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