Aufenthaltsgenehmigung

Koffer-Bub darf in Spanien bleiben

22.05.2015

Der Vater des Achtjährigen von der Elfenbeinküste bleibt in Haft.

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© Polizei
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Spaniens Behörden haben einem kleinen Buben aus Cote d'Ivoire (Elfenbeinküste) eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, der von Grenzern an der Exklave Ceuta in einem Koffer entdeckt worden war. Wie die Behörden am Donnerstag mitteilten, gelte die Genehmigung für den achtjährigen Adou Ouattara vorerst für ein Jahr. Sie solle es dem Buben ermöglichen, bei seiner in Spanien lebenden Mutter zu sein.

Der festgenommene Vater bleibe demnach allerdings in Haft. Die Guardia Civil der spanischen Exklave in Marokko hatte Adou am 7. Mai bei einer Kontrolle in dem Gepäckstück entdeckt, in dem er von Kleidungsstücken bedeckt kaum atmen konnte. Eine 19-jährige Frau hatte den Koffer bei sich und wurde bei der Einreise auf dem Fußweg in das spanische Hoheitsgebiet kontrolliert. Noch am selben Tag nahm die Polizei Vater Ali Ouattara fest, als dieser den gleichen Grenzübergang überqueren wollte.

Legale Einwanderer
Ouattara und seine Frau Lucie leben als legale Einwanderer auf der zu Spanien gehörenden Inselgruppe Kanaren vor der afrikanischen Westküste. Für ihren Sohn erhielten sie dort jedoch keine Aufenthaltsgenehmigung. Diese stellten die Behörden Adou aufgrund "außergewöhnlicher Umstände" nun aus, sagte ein Sprecher der Präfektur Ceuta der Nachrichtenagentur AFP. Es sei davon auszugehen, dass in einem Jahr ein Antrag auf Erneuerung gestellt werde.

Ali Ouattara bleibt jedoch weiter in Haft. Für den Richter hätten sich die Umstände, die zur Festnahme des Vaters geführt hätten, "nicht geändert", teilte das zuständige Gericht in Andalusien mit. Dabei handle es sich um eine anhaltende Fluchtgefahr und die Tatsache, dass Ouattara einen Minderjährigen durch den Transport im Koffer gefährdet habe. Zudem warte das Gericht noch das Ergebnis eines DNA-Tests ab, der die Verwandtschaft des Buben mit Ouattara überprüfen soll.

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