Neues Prostitutionsgesetz

Kondompflicht für Freier

02.02.2016

Mehr Schutz: Für Bordellbesucher in Deutschland gilt künftig Kondompflicht.

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Nach jahrelangem Hin und Her in Deutschland haben sich Union und SPD auf ein neues Prostitutionsgesetz geeinigt. Für Freier gilt künftig eine Kondompflicht, menschenunwürdige Betriebskonzepte wie "Flatrate"- oder "Gang-Bang-Partys" werden verboten.

Zu einer neu eingeführten Erlaubnispflicht für Bordelle gehört eine Zuverlässigkeitsprüfung für die Betreiber. Damit soll etwa unterbunden werden, dass vorbestrafte Menschenhändler ein Bordell betreiben. Prostituierte müssen sich bei einer Kommune anmelden und können ihr Gewerbe auf dieser Grundlage deutschlandweit ausüben. Die Länder können aber abweichend regeln, dass die Anmeldung in ihrem Bereich nur für eine bestimmte Region gilt.
 

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