Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen
Lettlands Regierung beschließt neue Regelungen
28.09.2021
Lettlands Regierung hat neue Corona-Regeln beschlossen, die die epidemiologischen Anforderungen und Einschränkungen einfacher und verständlicher machen sollen.
In den am Dienstag verabschiedeten Bestimmungen ist etwa eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen festgelegt: So müssen Beschäftigte von medizinischen, sozialen und pädagogischen Einrichtungen vom 15. November an ein Impfzertifikat vorweisen.
Nachweislich geimpft
Auch andere Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen eine verbindliche Impfung auferlegen, wie die Staatskanzlei in Riga mitteilte. Veranstaltungen und Dienstleistungen im Innenbereich dürfen vom 11. Oktober an nur noch durchgeführt und erbracht werden, wenn die beteiligten Personen nachweislich geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ausnahmen gelten für grundlegende Dienstleistungen wie etwa Postdienste und öffentlichen Nahverkehr oder auch private Treffen. Für den Einzelhandel wurden bisher noch keine konkreten Vorgaben festgelegt. Dafür müsse aber in den kommenden Wochen eine akzeptable Lösung gefunden werden, sagte Gesundheitsminister Daniels Pavluts.
Infektionsrate
Die lettische Regierung bemüht sich seit Monaten mit nur mäßigem Erfolg, die geringe Impfbereitschaft der Bevölkerung zu erhöhen. In dem baltischen EU- und NATO-Land sind aktuell nur 44 Prozent der 1,9 Millionen Einwohner geimpft. Zugleich stieg die Infektionsrate in den vergangenen Wochen deutlich.