Moskau

Putin verbietet "unerwünschte" ausländische Organisationen

23.05.2015

Vorgehen gegen Nichtregierungsorganisationen wird erleichtert.

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Der russische Präsident Wladimir Putin hat das umstrittene Gesetz über "unerwünschte" ausländische Organisationen in Kraft gesetzt, das ein schärferes Vorgehen gegen ausländische Nichtregierungsorganisationen ermöglicht. Dies teilte der Kreml am Samstag in Moskau mit.

Organisationen, die nach Ansicht der Behörden eine Bedrohung für die Verfassung oder die Sicherheit des Staates darstellten, könnten damit für "unerwünscht" erklärt werden, hieß es in einer Erklärung der Präsidentschaft. Das Gesetz war zuvor vom Parlament verabschiedet worden.

Dem Gesetz zufolge können gegen für "unerwünscht" erklärte Organisationen Strafmaßnahmen wie das Einfrieren von Guthaben oder ein Verbot verhängt werden. Außerdem drohen Mitarbeitern der entsprechenden Organisationen bis zu sechs Jahre Haft oder ein Verbot, nach Russland einzureisen.

 In einem bei der Parlamentsabstimmung veröffentlichten erklärenden Zusatz zu dem Gesetz hieß es, in Russland tätige "zerstörerische Organisationen" müssten gestoppt werden. Sie seien eine Bedrohung für die "Werte des russischen Staates" und könnten Umstürze wie in ehemaligen Sowjetrepubliken in den vergangenen Jahren anzetteln.
 

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