Frankreich

Schaufenster werden nicht mehr ganze Nacht beleuchtet

30.01.2013

Neue Vorschrift soll Strom sparen helfen.

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Schaufenster dürfen in Frankreich nicht mehr die ganze Nacht über beleuchtet werden. Einem am Mittwoch im Amtsblatt veröffentlichten Dekret zufolge muss die Beleuchtung von Schaufenstern und Außenfassaden künftig im Normalfall zwischen 1.00 Uhr und 7.00 Uhr ausgeknipst bleiben.

Falls das Geschäft später schließt, muss das Licht spätestens eine Stunde nach Ladenschluss ausgeschaltet werden; öffnet ein Geschäft früher, darf das Licht eine Stunde vorher aufgedreht werden. Die Neuregelung, die beim Stromsparen helfen soll, gilt ab dem 1. Juli.

Für Festperioden, etwa um Weihnachten, oder in Gebieten, die von besonders vielen Touristen oder nächtlichen Spaziergängern besucht werden, können Ausnahmeregeln erlassen werden. Umweltministerin Delphine Batho hatte im November bei der Vorstellung der Pläne betont, die neuen Einschränkungen sollten einen "kulturellen Wandel" bewirken. Mit dem Prinzip "immer mehr Energie verbrauchen, um immer mehr zu produzieren", solle Schluss gemacht werden.

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